Guten Tag, mir wurde für meine Außendiensttätigkeit ein Dienstwagen überlassen. Die genehmigte Leasingrate bzw. die Konditionen sind für alle Mitarbeiter meines Levels gleich: 409 Euro netto, 48 Monate Laufzeit, 35.000km im Jahr. Der Arbeitgeber hat genehmigt, dass ich ein KFZ mit einer Leasingrate von 472 Euro bestellen darf, die Differenz wird mir vom Gehalt abgezogen, wie in einer zusätzlichen, von der Gesellschaft vorgegebenen Vereinbarung schriftlich festgehalten. Soweit so gut. Darüberhinaus gilt dort als vereinbart, dass im Falle meines Ausscheidens ich für die Restlaufzeit des Leasingvertrages die Differenz zur höheren Rate in einem Einmalbetrag zu zahlen habe. In meinem konkreten Fall sind es noch 44 Monate mal 63 Euro. Ich habe das Gefühl, dass diese Vereinbarung sittenwidrig bzw. zumindest zweifelhaft ist. Begründung:
1) Ich möchte kündigen, fühle mich aber durch diese Vereinbarung in meiner Wahlfreiheit eingeschränkt.
2) Wenn ich ausscheide, habe ich keinen Vorteil mehr von der "Höherwertigkeit" des KFZ, da ich es ja abgebe.
Ich möchte gerne kündigen, möchte jedoch wissen ob eine solche Vereinbarung rechtswirksam ist