wenn Du schuldhaft jemandem einen Schaden zufügst, kannst Du haftpflichtig sein, d. h. Du mußt den Schaden ersetzen. Deine Autohaftpflichtversicherung stuft Dich jedoch zurück, d.h. der Beitrag steigt wegen des schlechteren Schadenfreiheitsrabatts- also lohnt sich in der Regel nicht. frag zuerst mal die PRIVAThaftpflichtvers. , ob sie aus Kulanz den Schaden bezahlt... das wäre dann Dusel.....
schneller wird dein PC, wenn Du eine DEFRAGMENTIERUNG machst( googeln!) die letzten Internetseiten verschwinden lassen : Browserverlauf löschen
besser wäre, wenn Du gute Bekannte oder Freunde überzeugen kannst, mit Dir einen Darlehensvertrag zu machen -- evtl . kannst Du auch mal bei der Caritas eine gratis beratung holen bei auxmoney mußt Du einen Zinssatz anbieten, der quasi Deine Schmerzgrenze darstellt (kann ohne Pfand sogar etwa 16,5 % hoch sein) , dann sollen die Anleger deinen Kredit "ersteigern" - dann kann der Zins auch niedriger sein. hab ein Beispiel gesehen : Pfand ist ein Auto- Wert 5.000 Euro , kredit 1.500 Euro , scorezertifikat Schufa und Postident - Zins 6% !!!
evtl. mal bei der gesetzlichen Krankenkasse, die die Frau vorher gehabt hat, anfragen wegen der Impfungen: evtl. zur gesetzlichen eine private ZUSATZvers. suchen
wende Dich evtl. an den OMBUDSMANN PKV (googeln !) oder an die Verbraucherzentrale, wenn Du mit dem Versicherer keine gute Regelung finden kannst -- die Anwartschaft ist dafür , daß Du Dein Eintrittsalter und Deinen Gesundheitszustand "einfrieren" kannst, ist also Deine Zukunftsgarantie für die BEIHILFE- Ergänzungsversicherung, wenn Du keine freie Heilfürsorge mehr hast ( z. B. Dienstende BW )
Doppelversicherung gibt es nicht bei der Krankenv. ,
wenn Du in der gesetzlichen Kasse PFLICHTversichert wirst , als Angestellter innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze , müßte der private Vertrag storniert werden,
mit Deiner Frage kannst Du Dich an den sogenannten OMBUDSMANN der Versicherungswirtschaft wenden , oder bei der Verbraucherzentrale um Hilfe bitten.
noch einen Tipp : das Sat1 - Format : AKTE 2012 befaßt sich mit solchen Themen - schreib dort mal hin oder drück den "Notruf-Button" -- Du kannst auch die Verbraucherzentrale anschreiben , ob mehrere Betroffene sich bereits über diese Firma beschwert haben -- oder Anzeige bei der Polizei erstatten... viel Erfolg!!
grundsätzlich muß man Unterhalt nur dann zahlen, wenn das Einkommen den "Selbstbehalt" laut "Düsseldorfer Tabelle" übersteigt -- empfehle eine Gratis- Beratung bei der Caritas !! (als möglicher Vater bin ich dort gut beraten worden, als die Mutter mich über das Jugendamt auf Trennungs- und Kindesunterhalt in Anspruch nehmen wollte)
gute Tipps wegen Trennungsunterhalt für Dich bekommst Du gratis von der Caritas - ich würde zuerst bei deinem Rathaus/Gemeindeamt fragen
am besten schreibst Du das Inkasso an, schilderst darin, daß Du bereit bist, MEHR als die bisherigen 15.- mtl. zu zahlen oder wegen der kurzzeitig besseren finanziellen Situation eine EINMALIGE Sondertilgung zu leisten ( ich würde mind. einmalig 100 Euro anbieten) . es ist in Deinem Interesse, möglichst diese ALG2- Schulden loszuwerden . am besten gehst Du zur Caritas/Schuldnerberatung und läßt Dir beim Formulieren helfen- das ist gratis. Pfändungen laufen in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle, die kann Dir die Beraterin der Caritas geben. wenn Du wegen der Arbeit keine Zeit hast, schick jemand hin, der/die Dein volles Vertrauen über Stillschweigen hat. Du kannst auch morgen bei Deiner Gemeinde / Rathaus anrufen, und fragen, ob jemand dort Dich berät- wahrscheinlich aber beim Landratsamt- und - schick eine Kopie an die Arge mit der Bitte, Dir zu helfen und eine Rückzahlungsvereinbarung OHNE Inkassokosten zu erstellen viel Glück und Erfolg!!