wenn Du schuldhaft jemandem einen Schaden zufügst, kannst Du haftpflichtig sein, d. h. Du mußt den Schaden ersetzen. Deine Autohaftpflichtversicherung stuft Dich jedoch zurück, d.h. der Beitrag steigt wegen des schlechteren Schadenfreiheitsrabatts- also lohnt sich in der Regel nicht. frag zuerst mal die PRIVAThaftpflichtvers. , ob sie aus Kulanz den Schaden bezahlt... das wäre dann Dusel.....

...zur Antwort

schneller wird dein PC, wenn Du eine DEFRAGMENTIERUNG machst( googeln!) die letzten Internetseiten verschwinden lassen : Browserverlauf löschen

...zur Antwort

besser wäre, wenn Du gute Bekannte oder Freunde überzeugen kannst, mit Dir einen Darlehensvertrag zu machen -- evtl . kannst Du auch mal bei der Caritas eine gratis beratung holen bei auxmoney mußt Du einen Zinssatz anbieten, der quasi Deine Schmerzgrenze darstellt (kann ohne Pfand sogar etwa 16,5 % hoch sein) , dann sollen die Anleger deinen Kredit "ersteigern" - dann kann der Zins auch niedriger sein. hab ein Beispiel gesehen : Pfand ist ein Auto- Wert 5.000 Euro , kredit 1.500 Euro , scorezertifikat Schufa und Postident - Zins 6% !!!

...zur Antwort

evtl. mal bei der gesetzlichen Krankenkasse, die die Frau vorher gehabt hat, anfragen wegen der Impfungen: evtl. zur gesetzlichen eine private ZUSATZvers. suchen

...zur Antwort

wende Dich evtl. an den OMBUDSMANN PKV (googeln !) oder an die Verbraucherzentrale, wenn Du mit dem Versicherer keine gute Regelung finden kannst -- die Anwartschaft ist dafür , daß Du Dein Eintrittsalter und Deinen Gesundheitszustand "einfrieren" kannst, ist also Deine Zukunftsgarantie für die BEIHILFE- Ergänzungsversicherung, wenn Du keine freie Heilfürsorge mehr hast ( z. B. Dienstende BW )

...zur Antwort

Doppelversicherung gibt es nicht bei der Krankenv. ,
wenn Du in der gesetzlichen Kasse PFLICHTversichert wirst , als Angestellter innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze , müßte der private Vertrag storniert werden, mit Deiner Frage kannst Du Dich an den sogenannten OMBUDSMANN der Versicherungswirtschaft wenden , oder bei der Verbraucherzentrale um Hilfe bitten.

...zur Antwort

noch einen Tipp : das Sat1 - Format : AKTE 2012 befaßt sich mit solchen Themen - schreib dort mal hin oder drück den "Notruf-Button" -- Du kannst auch die Verbraucherzentrale anschreiben , ob mehrere Betroffene sich bereits über diese Firma beschwert haben -- oder Anzeige bei der Polizei erstatten... viel Erfolg!!

...zur Antwort

grundsätzlich muß man Unterhalt nur dann zahlen, wenn das Einkommen den "Selbstbehalt" laut "Düsseldorfer Tabelle" übersteigt -- empfehle eine Gratis- Beratung bei der Caritas !! (als möglicher Vater bin ich dort gut beraten worden, als die Mutter mich über das Jugendamt auf Trennungs- und Kindesunterhalt in Anspruch nehmen wollte)

...zur Antwort

gute Tipps wegen Trennungsunterhalt für Dich bekommst Du gratis von der Caritas - ich würde zuerst bei deinem Rathaus/Gemeindeamt fragen

...zur Antwort
Hilfe Inkasso!

Ich habe wegen ALG 2 Überzahlungen 900,- EUR schulden, meine monatliche Rate von 15,- EUR wurde jeden Monat von meinem ALG 2 abgezogen und ans Inkassobüro weitergeleitet.

Vor 2 Monaten habe ich einen neuen Job gefunden (1.300,- EUR Netto) seit 2 Monaten habe ich nicht mehr weiter gezahlt, da ich nicht mehr im Leistungsbezug bin, und das Geld nicht mehr wie gewohnt, von meinem Regelsatz abgezogen werden konnte.

Letzte Woche bekam ich eine Mahnung ich habe dort angerufen und denen mitgeteilt das ich die monatlichen Forderungen nachkommen werde (von 15,-).

Als die mitbekommen haben dass ich nun 1.300 EUR Netto Gehalt habe, hieß es das ich jetzt ca. 185,- EUR monatlich zahlen soll.

Nun der Haken, mein Arbeitsverhältnis endet vermutlich März aber wieder.

Das Inkassobüro hat mir eine Aufschiebung bis Anfang April gewährt, bis dahin soll ich nach meinen Ermessen soviel einzahlen wie ich kann, und ich soll dabei berücksichtigen mehr als nur 15,- EUR monatlich zu zahlen weil ich ja nun fast das doppelte an Einnahmen habe, (im Vergleich zum Hartz 4).

Er sagte auch wenn er wollen würde, könnte er jetzt mein Konto pfänden.

Nun meine Frage angenommen ich zahle jetzt für Jan. Febr. & März trotzdem die 15,- EUR monatlich weiter, kann dann dass Inkassobüro Anfang April mir trotzdem etwas anhaben ? Und Rückwirkend für die letzten 3 Monate wo ich mehr verdient habe, trotzdem eine höhere Forderung stellen ?

Oder hat das Inkasso dann pech gehabt ? Weil ich im April ja wieder im ALG 2 Bezug bin ? Hoffe die Frage kann man verstehen MfG

...zum Beitrag

am besten schreibst Du das Inkasso an, schilderst darin, daß Du bereit bist, MEHR als die bisherigen 15.- mtl. zu zahlen oder wegen der kurzzeitig besseren finanziellen Situation eine EINMALIGE Sondertilgung zu leisten ( ich würde mind. einmalig 100 Euro anbieten) . es ist in Deinem Interesse, möglichst diese ALG2- Schulden loszuwerden . am besten gehst Du zur Caritas/Schuldnerberatung und läßt Dir beim Formulieren helfen- das ist gratis. Pfändungen laufen in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle, die kann Dir die Beraterin der Caritas geben. wenn Du wegen der Arbeit keine Zeit hast, schick jemand hin, der/die Dein volles Vertrauen über Stillschweigen hat. Du kannst auch morgen bei Deiner Gemeinde / Rathaus anrufen, und fragen, ob jemand dort Dich berät- wahrscheinlich aber beim Landratsamt- und - schick eine Kopie an die Arge mit der Bitte, Dir zu helfen und eine Rückzahlungsvereinbarung OHNE Inkassokosten zu erstellen viel Glück und Erfolg!!

...zur Antwort