Hallo meine Lieben.
Ich werde nicht schlau aus der Einordnung der Entgeltgruppe 3 und 4 aus dem iGZ Tarifvertrag.
EG 3: Ausführung von Tätigkeiten, für die im Regelfall eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine fachspezifische Qualifikation und mehrjährige aktuelle Berufserfahrung erforderlich sind.
EG 4: Ausführung von Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch mindestens eine dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden und die eine mehrjährige Berufserfahrung voraussetzen.
Ich habe eine Ausbildung und 3 Jahre Berufserfahrung und wurde in die EG 3 eingestuft.
Was ist eure Meinung dazu ?