Ergänzend möchte ich anmerken, dass es in meinem Fall u.a. um nachträgliche Betriebsausgaben aus vormaliger Selbstständigkeit geht. Hierzu haben sich Gesetze geändert. Da beschriebenes nun einige Jahre zurück liegt, ist die Frage auch dahin gehend, inwieweit noch die Zinsbelastung für einen ehem. Kredit mit zur Anrechnung gebracht werden kann. In meinem Fall wurde jedoch der ursprüngliche Geschäftskredit inzw. zweimal umgeschuldet. Das alles "selbst zu machen", ist nicht möglich. Ich weiß ja gar nicht, welche Maßstäbe aus heutiger Sicht hier gesetzt werden. Meine früheren Kontakte kann ich auf Grund eines Umzuges nicht mehr zu Rate ziehen. Ein anderer "Knackpunkt" ist eine in Insolvenz gegangene Gesellschaft, wo ich eine Kapitalanlage hatte. Teilweise habe ich noch Zinsen aus Genussrechten bekommen. So einfach macht man das sicherlich nicht selbst, zumal in meinem Fall genau genommen sogar zwei Finanzämter zuständig wären. Hier bin ich froh, dass ich bislang "nicht geschätzt" wurde ...

...zur Antwort