wir sind eingezogen am 1.4.2010 und es war ein unbefristeter mietvertrag..und nichts gewerblich ja das mit der sozialklausel hab ich auch gelesen..
genau zweifamilienhaus.. und ich habe gelesen 0-5 jahre 6 monate 5-8 jahre 9 monate und ab 9 jahre 12 monate.. also habe ich also ein recht mich gegen diese kündigung zu wehren..
eissporthalle in frankfurt am main.. hat insgesamt drei hallen...eine große innen, eine kleine innen und eine aussenbahn...ist ganz nett gemacht..
ok hab das jetzt mit dem 2 familienhaus und der kündigung verstanden..hab nochmal im mietvertrag geschaut und da steht drin § 2 Mietzeit (1) Der Mietvertrag beginnt am ........... und bleibt für unbefristete Zei abgeschlossen. Das Sonderkündigungsrecht des Vermieters gemäß BGB ´´ Zweifamilienhaus`` bleibt davon unberührt. (2) Die Parteien schließen diesen Vertrag im Bewusstsein dieses Sonderkündigungsrechts.
SO ..... was ist damit nun gemeint???
habe eben im mietverrtag geschaut ob nicht irgendwelche paragraphen drin stehen und aus 2 werde ich nicht schlau..also tipp ich sie mal ab.. §21 Personenmehrheit als Mieter (1) Erklärungen, deren Wirkung die Mieter berührt, müssen von oder gegenüber allen Mietern abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch unter Vorbehalt schriftlich Widerrufs bis auf weiteres gegenseitig zu Entgegennahme oder Abgeabe solcher Erklärungen. Diese Vollmacht gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, jedoch nicht für Kündigungen und Mietaufhebungsverträge. Ein Widerruf der Vollmacht wird erst für Erklärung wirksam, die nach seinem Zugang abgegeben werden. (2) Jeder Mieter muß Tatsachen in der Person oder dem Vermieter eines Familienangehörigen oder eines anderen berechtigen Benutzers der Mietverhältnis berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen.
ich würde auch zum zahnarzt gehen...es kann heute nacht schlimmer werdendurch die wärme im bett usw..wenn eine entzündung vorliegt dann wirst du heute nacht echt dein spass haben.
Die wurzel der zähne nicht fester..die wurzel der milchzähne sind nur länger... und zum beispiel die wurzel der eckzähne sind generell länger als die übrigen zähne
ok das ist schonmal hilfreich.seit ihr euch das auch sicher? und der vermieter kann da nichts anderes verlangen?? leider ist er sehr sehr kleinig und dem ist alles zu zutrauen.
meine kündigungsfrist sind 3 monate
also musste schon ab dem 15. januar die miete voll zahlen.