Neuheirat - Namensänderung Kinder - Wegfall UVG

Hallo liebe Community!

Ich hoffe hier eine Antwort auf meine Frage zu finden.

Folgender Sachverhalt:

Mein Lebensgefährte und ich möchten gerne heiraten. Ich bringe aus erster Ehe 2 Kinder mit (6 und 4 Jahre), es besteht gemeinsames Sorgerecht mit dem Kindsvater - sein Umgangsrecht nimmt er mehr schlecht als recht alle 3-4 Wochen an einem Tag am WE wahr. Mein Lebensgefährte und ich übernehmen die komplette Erziehung, das jüngere Kind nennt ihn "Papa".

Die Kinder tragen den Familiennamen aus erster Ehe, der jedoch MEIN Mädchenname ist. (Ex-Mann heißt ebenfalls noch so!)

Ich möchte jedoch den Namen ablegen, bzw. wenigstens einen Doppelnamen führen - auch mein LG möchte nicht meinen Namen, da dies eben auch "der Name des Vorgängers" ist. ;-) Außerdem planen wir noch ein gemeinsames Kind zu bekommen, dieses würde in diesem Fall (auch wenn ich einen Doppelnamen trage, den Namen des Vaters bekommen)

Keinesfalls möchte ich anders heißen als meine Kinder, deswegen die Frage:

Besteht die Möglichkeit, dass meine Kinder (aus erster Ehe) den Namen des neuen Ehemannes annehmen, oder zumindestens einen Doppelnamen daraus? Muss mein Ex-Mann hierzu zustimmen?

Außerdem konnte ich bei einer Bekannten mitbekommen, dass UVG-Leistungen eingestellt werden, sobald man neuheiratet. Der Kindsvater arbeitet kaum, verdient demnach auch nicht genug. Es würden somit 266 Euro in der Kasse fehlen. Auch mit der Änderung der Steuerklassen, würde dieser Betrag nicht wieder hereingeholt werden können.

Ist dies korrekt? Sehr ungerecht meiner Meinung nach, da wir schon zum jetztigen Zeitpunkt für ALLE Kosten der Kinder aufkommen...

Ich hoffe auf kompetenten Rat.

MERCI

bibabutzeexfrau ;-)

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Also ich lebe in Deutschland. ;-)

Mmmh... Die Antworten sind ja schon recht unterschiedlich. :-D Das der Unterhaltsvorschuss wegfällt konnte ich erst letzte Woche in nächtser Nähe erleben. Meine beste Freundin hat Ihren Mann geheiratet, ebenfalls ein Kind aus einer vorherigen Beziehung und der UVG wurde ab dem Tag der Eheschließung zurück gefordert. Ich persönlich finde das absolut unverschämt, da der neue Partner sowieso mit einbezogen wird (vorallem finanziell) und dann sowas.

In unserem Fall führt dies nicht dazu, dass wir auf aufstockende Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, oder Wohngeld u./o. Kinderzuschlag beantragen müssten. Ich denke wir verdienen so ganz gut, so dass wir auch ohne diese 266 Euro auskommen, mir geht es hier lediglich um den reinen Grundsatz. Der Kindsvater wird vollkommen aus der Verpflichtungen genommen...

Was das Thema Namensänderung betrifft würde mich eine genauere Info sehr interessieren. Die Antworten vorallem bzgl. eines Doppelnames waren ja auch sehr unterschiedlich....

Was stimmt denn nun? ;-) Doppelnamen auch ohne vorherigen Befragung des Kindsvaters? oder nur mit Zustimmung?

LG :-)

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