Also ich lebe in Deutschland. ;-)
Mmmh... Die Antworten sind ja schon recht unterschiedlich. :-D Das der Unterhaltsvorschuss wegfällt konnte ich erst letzte Woche in nächtser Nähe erleben. Meine beste Freundin hat Ihren Mann geheiratet, ebenfalls ein Kind aus einer vorherigen Beziehung und der UVG wurde ab dem Tag der Eheschließung zurück gefordert. Ich persönlich finde das absolut unverschämt, da der neue Partner sowieso mit einbezogen wird (vorallem finanziell) und dann sowas.
In unserem Fall führt dies nicht dazu, dass wir auf aufstockende Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, oder Wohngeld u./o. Kinderzuschlag beantragen müssten. Ich denke wir verdienen so ganz gut, so dass wir auch ohne diese 266 Euro auskommen, mir geht es hier lediglich um den reinen Grundsatz. Der Kindsvater wird vollkommen aus der Verpflichtungen genommen...
Was das Thema Namensänderung betrifft würde mich eine genauere Info sehr interessieren. Die Antworten vorallem bzgl. eines Doppelnames waren ja auch sehr unterschiedlich....
Was stimmt denn nun? ;-) Doppelnamen auch ohne vorherigen Befragung des Kindsvaters? oder nur mit Zustimmung?
LG :-)