hallo,

ich bin in der 12. klasse auf einer privaten Fachoberschule und mache momentan mein Fachabi im Zweig Rechtspflege und Verwaltung, meine Frage bezieht darauf ob mir das 11. Klasse zeugnis worin steht, dass ich ein 1-Jähriges Praktikum absolviert habe auch bei einem vorzeitigen Abgang von der schulen von Nutzen wäre.

Leider steht grade im Raum ob ich die 12. Klasse packe und noch auf der Schule bleiben darf, könnte ich nun im schlimmsten Fall die 12. Klasse auf einer anderen Fachoberschule wiederholen ohne dabei den Praktischen teil nochmal machen zu müssen ?
Eine Praktikumsbescheinigung sowie das 11. Klasse zeugnis liegen mir beide zur Hand.

Vielen Dank für jede Antwort.