Mit Beschluss wurde vor dem Arbeitsgericht ein Vergleich geschlossen. Demnach wurde festgestellt... Die Beklagte verpflichtet sich an die Klägerin für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Sozialabfindung gemäß §§9,10 KSCHG in Höhe von xxx € brutto zu bezahlen. Die Abmeldung liegt mir vor, eine Zahlung der Abfindung ist nicht erfolgt. Welche Ansprüche hätte ich: - erneute Klage vor dem Arbeitsgericht? - ist das Arbeitsverhältnis beendet, da Vergleich nicht eingehalten - gibt es Verzugszinsen - kann auf Wiedereinstellung geklagt werden?