Bewerben kannst du dich auf jeden Fall nochmal. Aus solchen Gründen ist es wichtig, dass man bei Unternehmen einen guten Eindruck hinterlässt und sie nicht einfach ghostet oder ähnliches. Tipps für die eine zweite Bewerbung im gleichen Unternehmen findest du hier.
Diese Art der Bewerbung eignet sich vor allem für berufserfahrene Bewerber:innen und bietet einen schnellen Überblick über dich und deine Qualifikationen.
Hier findest du alles, was du zu einer Kurzbewerbung wissen musst.
Workwise ist eine coole App, um einen Job zu suchen und sich zu bewerben. Du erstellst dein Profil und kannst dich dann innerhalb von wenigen Minuten ohne Anschreiben bei einem Unternehmen bewerben.
Damit ein Bewerbungsgespräch auch seinen Sinn erfüllt, sollte es das nicht sein.
Allerdings bestimmt der/die Personaler:in dies zu einem großen Teil, denn er legt auch die Atmosphäre im Bewerbungsgespräch zu einem großen Teil fest. Bei einem guten Bewerbungsgespräch fühlen sich Bewerber:in und Personaler:in wohl und haben ein angenehmes Gespräch. Dann verstellt sich auch der/die Bewerber:in nicht (oder kaum).
Hier findest du viele Informationen zu Bewerbungstraining: Für wen sind sie sinnvoll, wann sind sie kostenlos und wo finde ich Bewerbungstraing-Angebote und noch mehr.
Auch wenn der Personalchef dein direkter Vorgesetzter ist, sollte es kein Problem sein mit ihm über deine Stelle zu reden. Natürlich ist das nicht immer gewährleistet, jedoch liegt das dann weniger an seiner Position und mehr an der Person selbst. Bei Themen rund um deine Stelle und den Wechsel innerhalb der Firma ist der Personalchef oder eine andere Person aus der Personalabteilung dein Ansprechpartner, um herauszufinden welche Stellen frei sind. Da du selbst in der Personalabteilung arbeitest, weißt du vielleicht selbst schon, in welcher Abteilung eine freie Stelle ist. Dann kannst du gleich dein Wissen nutzen und dich auf die Stelle bewerben. Denk dabei aber daran, dass du dich bei dieser Bewerbung wie bei jeder anderen Bewerbung verhalten musst.
Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sind 15 bis 17 Jahre alt. Um die Entwicklung und schulischen Leistungen der Jugendlichen nicht zu gefährden, gelten gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenzen:
In der Regel dürfen Jugendliche erst ab 15 Jahren - höchstens 8 Stunden am Tag - arbeiten.
Sind sie jünger als 15 Jahre, ist eine Beschäftigung grundsätzlich verboten.
Ausnahme: Mit Einwilligung der Eltern dürfen Schüler ab 13 Jahren grundsätzlich zwei Stunden am Tag unter altersgerechten Bedingungen arbeiten.
Sind sie noch vollzeitschulpflichtig Weitere Informationen, ist eine Beschäftigung grundsätzlich verboten.
Ausnahme: Mit Einwilligung der Eltern dürfen vollzeitschulpflichtige Jugendliche grundsätzlich zwei Stunden am Tag unter altersgerechten Bedingungen arbeiten. Darüber hinaus können sie während der Schulferien bis zu vier Wochen im Kalenderjahr jobben
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