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bertfried1957

30.05.2013
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bertfried1957
30.05.2013, 15:29
Habe als Mieter nie den Stromvertrag geschlossen, trotzdem Strom genutzt. Wer haftet jetzt?

Habe als gewerblicher Mieter einen Mietvertrag geschlossen, der vorgesehen hat, dass ich als Mieter den Strom an das EVU zu leisten habe. Nun habe ich einige Jahre mein Büro dort betrieben und irgendwann fiel mir auf, dass ich die gesamte Zeit über Strom nutzte, aber niemals eine Rechnung auf Aufforderung zur Zahlung oder Vertragsschluss vom EVU bekam. Wie sieht es jetzt aus, wenn der Vermieter jetzt nachträglich dahinter kommt. Muss ich zahlen und falls ja,greift hier die 3-Jahresfrist aus dem BGB?

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Antwort
von bertfried1957
31.05.2013, 15:08

Liebe Community,

habe bei meiner Frage nicht um moralische Erkenntnisse gebeten, sondern darauf gehofft, dass sich die RECHTSFRAGE klärt. Wer also keine rechtlichen Ratschläge hat, darf seine moralischen Ansichten gerne mit seinem Seelsorger teilen oder auf der Straße gegen meine Einstellung demonstrieren, nur hilft es hier in der Sache nicht weiter.

Es handelt sich hier weder um ein gewolltes "hintergehen" oder "betrügen" gegenüber meinem Vermieter, damit dies mal hier klargestellt ist.

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