Hi Leute, wieso kommen so viele von euch mit Ohrstöpseln? Findet ihr es wirklich ok, wenn sich einer auslebt auf Kosten anderer? Habt ihr Angst, dass ihr selber Rücksicht nehmen und die Musik leise drehen müsst?

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Hallo,

man hat normalerweise gesetzliche Kündigungsfristen von 3 Monaten, es sei denn, es ist im Mietvertrag anders geregelt. Wenn man vorher ausziehen will, sollte man sich darüber schriftlich mit dem Vermieter einigen. Da du den Nachmieter gebracht hast (den Sie akzeptiert hat, das müsste Sie nicht!) ohne mit ihm zu klären, wann er wirklich einziehen kann, ist es schon verständlich, dass Sie nicht auf der Miete sitzen bleiben will. Rein formal ist sie da im Recht.

Zur Nebenkostenabrechnung/ Betriebskostenabrechnung:

Die NKA 2009 muss bis spätestens zum 31.12.2010 dem Mieter zugegegangen sein, wenn kalenderjährlich abgerechnet wird. Die solltest Du eigentlich inzwischen haben.

Die NKA 2010 wird erst nach Vorlage aller das Miethaus betreffenden Rechnungen - die für das Jahr 2010 angefallen sind - im Laufe des Jahres 2011 angefertigt. Da hat sie noch ein Jahr Zeit.

Zur Kaution: Sie schuldet dir die Abrechnung der Mietkaution, die innerhalb eines halben Jahres erfolgen muss. Wenn Du den Nachweis hast, dass Du die Kaution erbracht hast, würde ich sie mal darauf aufmerksam machen. Sie muss zumindest die Kaution mit Deinen "Schulden" verrechnen und hätte auch noch das Recht, einen Anteil von ca. einem Betriebskostenanteil Deiner ehemaligen Monatsmiete einzubehalten, damit eventuelle Rückforderungen aus der Nebenkostenabrechnung abgesichert sind. Hast Du wirklich nur eine Kaution von 200 € gezahlt?

Zur Ablesung: Ich weiß ja nicht, wie groß dieses Haus ist, aber so ein versehentliches Anschreiben kann schon mal vorkommen. Bei der Abrechnung solltest Du vor allem darauf achten, dass Dein Nutzungszeitraum (nicht zu verwechseln mit dem Abrechnungsjahr!!!) stimmt.

Also Fazit:

Egal was Du machst, mache es schriftlich!!! Schicke ihr ein Schreiben, in dem Du dich zur Ratenzahlung einverstanden erklärst, wenn Dir die Abrechnung Deiner Mietkaution schriftlich vorliegt, in dem Punkt ist sie auf jeden Fall im Unrecht (wenn Sie nicht doch die Abrechnung mit Ihrem Forderungsschreiben mit erledigt hat? :-) ). Und dann solltest Du die Raten auch zahlen. Wenn das wirklich zum Anwalt geht, wird es nur unnötig teuer - für Dich.

Prüf nochmal in Ruhe alle Punkte durch, bevor Du Sie anschreibst. Stimmt die Forderung der Vermieterin mit der Höhe der ehemaligen Miete für 2 Monate überein? Ist es mehr? Oder ist ihre Forderung schon geringer? Oder ist hier bereits die die Kaution mit abgerechnet? Liegt die NKA 09 wirklich noch nicht vor?

Na dann: Viel Erfolg!

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