schau mal unter "wild campen verboten" bei google, das ist je nach land unterschiedlich geregelt. in etlichen ländern ists nicht erlaubt und steht unter strafe. oft mals gibts aber die sonderregelung, das wenn jemand ohne zelt, nur im schlafsack irgendwo im wald pennt, das dann nicht illegal ist.

...zur Antwort
1-2 x pro Tag
...zur Antwort

problem selbst gelöst: http://support.microsoft.com/default.aspx?scid=kb;de;308421&Product=winxpGer

...zur Antwort

Jein.

Auf eigene Artikel darfst du erst einmal nicht bieten, aber wenn ein Freund für dich gelegentlich (!) mitbietet, dann ist das an sich unproblematisch, weil dir ja keiner nachweisen kann, dass er dein Freund ist bzw. in deinem Auftrag handelt.

Ebay schließt beim sogenannten Shill-Bidding nur diese Personengruppen aus:

  • Familienmitglieder
  • Mitbewohner
  • Angestellte
  • Geschäftspartner

Da ist die Sache anders, weil der Nachweis über die Verwandschaft oder gleiche Anschrift/vielleicht sogar IP beim Mitbewohner einfacher zu ermitteln ist.

http://pages.ebay.de/help/policies/seller-shill-bidding.html

Insofern kann dir rechtlich keiner was, wenn ein Freund für dich ab und zu mal mitbietet.

...zur Antwort

Um ganz auf Nummer sicher zu gehen: einfach keine privaten Daten ins Netz stellen, fertig.

...zur Antwort

Wenn du anspruchsberechtigt bist und ziehst ohne Genehmigung um dann hat das die Folge, dass die maximal nur die bisherigen Kosten der alten Wohnung zur Unterkunft zahlen. D.h. wenn deine neue Wohnung für dich billiger ist kein Problem.

...zur Antwort

Jemanden töten ist nicht gleichzusetzen mit jemanden ermorden. Es gibt da im Gesetz eine Trennung zwischen Mord und Totschlag.

§ 211 StGB Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

§ 212 StGB Totschlag

(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen."

...zur Antwort