Als HTML-Zeichen mittels "ï"
vitamin tabletten, dextro, energydrink, obst, milch: alles in den mixer, einmal durchmixen und runter damit!
schau mal unter "wild campen verboten" bei google, das ist je nach land unterschiedlich geregelt. in etlichen ländern ists nicht erlaubt und steht unter strafe. oft mals gibts aber die sonderregelung, das wenn jemand ohne zelt, nur im schlafsack irgendwo im wald pennt, das dann nicht illegal ist.
problem selbst gelöst: http://support.microsoft.com/default.aspx?scid=kb;de;308421&Product=winxpGer
EUR 1,00 - EUR 50,00
8,0% des Verkaufspreises
EUR 50,01 - EUR 500,00
EUR 4,00 zzgl. 5,0% des Verkaufspreises über EUR 50,00
EUR 500,01 und höher EUR 26,50 zzgl. 2,0% des Verkaufspreises über EUR 500,00
http://pages.ebay.de/help/sell/fees.html
blumenschnegge, konkretisier doch mal wofür?
eine vollmacht ist eigentlich formlos. "ich erlaube xy für mich am datum so und so dies und das für mich zu erledigen/ein produkt unter den vorraussetzungen xyz zu kaufen..."
Jein.
Auf eigene Artikel darfst du erst einmal nicht bieten, aber wenn ein Freund für dich gelegentlich (!) mitbietet, dann ist das an sich unproblematisch, weil dir ja keiner nachweisen kann, dass er dein Freund ist bzw. in deinem Auftrag handelt.
Ebay schließt beim sogenannten Shill-Bidding nur diese Personengruppen aus:
- Familienmitglieder
- Mitbewohner
- Angestellte
- Geschäftspartner
Da ist die Sache anders, weil der Nachweis über die Verwandschaft oder gleiche Anschrift/vielleicht sogar IP beim Mitbewohner einfacher zu ermitteln ist.
http://pages.ebay.de/help/policies/seller-shill-bidding.html
Insofern kann dir rechtlich keiner was, wenn ein Freund für dich ab und zu mal mitbietet.
Wenn du Erfahrung mit PS hast, ist das kein Problem. Wenn noch nie genutzt, dann sicherlich nicht einfach.
Um ganz auf Nummer sicher zu gehen: einfach keine privaten Daten ins Netz stellen, fertig.
einfache eu kommissare
19.253,73 euro - im monat
(stand 2008)
sowie nochmal diverse zulagen siehe
http://diepresse.com/home/politik/eu/403190/index.do?from=simarchiv
Die Sendung kommt nicht mehr im TV, dafür hat er ein neues krudes Projekt:
http://www.heiliges-koenigreich.net/
"königliches Imperium der Liebe und der Fülle..."
Wenn du anspruchsberechtigt bist und ziehst ohne Genehmigung um dann hat das die Folge, dass die maximal nur die bisherigen Kosten der alten Wohnung zur Unterkunft zahlen. D.h. wenn deine neue Wohnung für dich billiger ist kein Problem.
http://www.youtube.com/watch?v=0_fPV13lKm4
Welches Programm?
Flash / Macromedia
Jemanden töten ist nicht gleichzusetzen mit jemanden ermorden. Es gibt da im Gesetz eine Trennung zwischen Mord und Totschlag.
§ 211 StGB Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
§ 212 StGB Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. (2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen."
Hab mir die Frage jetzt selbst beantworten können:
- GScrot
heist das Programm, was die Funktion unterstützt.