Antwort
10-Tages-Vignette für Kraftfahrzeuge bis einschl. 3,5t hzG
Die 10-Tages-Vignette berechtigt zur Straßenbenützung in einem Zeitraum von zehn aufeinanderfolgenden Kalendertagen, wobei der Lochungstag als erster Kalendertag zu zählen ist.
Beispiel:Lochungstag: 10.01. entspricht einer Gültigkeit vom 10.01. bis einschl. 19.01.