...aber wie sieht es denn aus, wenn ein Neugeborenes von einem KH in ein anderes transportiert werden muss? Bei meinem Sohn war das nach der Geburt notwendig, weil er noch für 72 Stunden beobachtet werden sollte und ich in einem KH ohne Kinderklinik entbunden hatten. Er lag noch 2 Stunden auf meinem Bauch, aber dann musste er rüber (natürlich mit unserer Einverständniserklärung). Auf meine Frage, ob ich bitte mitfahren könnte, hiess es, nein, ich müsste mit dem nächsten Krankenwagen hinterherfahren.... Es war kein akuter Notfall, er hatte eben nur einen kritischen PH-Wert, hat aber selbständig geatmet und war sonst ok, nur eben stark "deprimiert", wie es in der Fachsprache wohl heisst. Ich habe bis heute nicht verstanden, warum ich als frischgebackene Mutter nicht bei meinem Neugeborenen mitfahren durfte, das erst 2 Stunden vorher aus meinem Bauch gekommen war... Weiss jemand was dazu? Mich würde das wirklich sehr interessieren, weil es mich seit fast 6 Jahren beschäftigt....

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Danke für die schnellen Antworten! Mein Mann hat von der KM eine vorübergehende Vollmacht bekommen für die Erstversorgung im Notfall, aber keine Übertragung des SR. Das würde sie niemals machen, wir mussten ja schon das Umgangsrecht vor einigen Jahren einklagen und festlegen lassen beim FG. Damals konnte uns das JA auch nicht groß helfen, weil ja die Übertragung des SR nur mit Zustimmung der KM passieren kann. Wenn sie sich also querstellt - was sollen wir tun? Ich seh jetzt schon das ratlose Achselzucken der JA-Mitarbeiterin...

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Danke für eure schnellen Antworten! Mein Mann würde gerne mitkommen, er war zwar nicht dabei, ist aber der Halter des Wagens. Leider ist er an dem Tag der Vorladung beruflich ausserhalb tätig - ist das Grund genug, den Termin zu verschieben? Und sollte ich auch gleich einen der Zeugen mitbringen oder befragt die Polizei die dann sowieso separat? Und bei der Aneinanderstellung trifft man ja auch auf den Fahrer, der die Flucht begangen hat, oder findet die Befragung/Aneinanderstellung getrennt statt?

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