Antwort
Hi Hallohallo655,
das schon eine ärgerliche Sache, das solltest du wissen;Der Schuldner kann ein Pfändungsschutzkonto einrichten, die Kontopfändung selbst jedoch nicht aufheben. Eine Aufhebung ist nur seitens des Gläubigers möglich. Dieser hat die Möglichkeit, die Kontopfändung aufzuheben oder ruhend stellen zu lassen, wenn er mit dem Schuldner eine Ratenzahlung vereinbart. Tipp: Sobald dein Konto wieder frei ist, gehe zu Bank und richte ein P-Konto, dann wird nur den Pfändbaren Freibetrag. Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag/die Pfändungsfreigrenze? Der unpfändbare Grundbetrag (Pfändungsfreigrenze) beträgt ab dem 1. Juli 2022 monatlich 1.330,16 Euro. Bis dahin galt die Grenze von 1.252,64 Euro.