der selbsterhalt für berufstätige (ohne dein einkommen) liegt meines wissens bei 890 euro also zahlt er erstmal nichts. wenn die kindesmutter ein inoffiziellen vaterschafttest beantragt, zahlt erstmal sie die kosten. ansonsten wird der vaterschaftstest vom jugendamt angeordnet. es gibt aber auch so etwas wie eine verjährungsfrsit da weiss ich aber nicht genau wie lang diese ist. sollte die kindesmutter nur damit drohen und sie keine beistandsschaft fürs kind beim jugendamt beantragt haben, sieht für sie die sache schlecht aus. aber immer erstmal ruhig bleiben, nichts wird so heiss gegessen wie es gekocht wird. (sich nach 6 jahren melden is schon mehr als nur durchsichtig)
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im momment sieht es für dich schlecht aus denn du müsstest nachweisen das du gezahlt hast ( eventuell eine eidesstattliche versicherung abgeben) ich bin in einer ähnlichen situation und habe es so geregelt das meine unterhaltszahlungen generell als dauerauftrag laufen, so kann ich jederzeit nachweisen das ich gezahlt habe
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also die abmahnung kam auf dem postwege durch eine anwaltskanzlei herr f. tritt dort als kläger auf. dieser selber ist verkäufer in diesem auktionshaus (aber gewerblich) die frau d. (testkäuferin) hat 7 artikel gekauft und alle 7 verkäufer wurden abgemahnt... es sind allerdings mittlerweile mehr als 50 abmahnungen durch herrn f. bekannt immer durch die gleiche kanzlei