Anzumerken währe auf alle Fälle, ist die Scheibe beschädigt oder zerborsten, Denn es wird nur bei Glasbruch bezahlt. Bei Versicherungsbedingungen von 1974 und früher, die gibt es noch, auch bei Einfachverglasung.
Es gibt sicherlich sehr preiswerte RS-Versicherungen z. B. KS-AUXILIA München, aber wenn Matthias53 schreibt, es gebe gute RS-Versicherungen für 3 EUR im Monat, dann lebt er aud dem Mond.
Die Haftpflichtversicherung (auch Kfz.) befriedigt berechtigte Ansprüche, bzw. weist unberechtigte Ansprüche ab. Also musst du dir keinen Kopf machen, es liegt somit ein nicht versichertes Ereignis vor. Sollte die gegnerische Partei damit nicht zufrieden sein, so verweise auf deinen Kfz-Haftpflichtversicherer.Somit hat die Haftpflichtversicherung eine Art Rechtschutzfunktion. Auf keine Fall ist die Privathaftpflichtversicherung zuständig.
Ich kann mich nur den Antworten anschließen, der Schaden ist in Bearbeitung. Hast Du schon den sogenannten Anspruchsteller-Fragebogen bekommen.Die Versicherung will ja eigendlich wissen, was geschehen ist und wie hoch die Ansprüche sind