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benni23x

12.04.2012
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benni23x
12.04.2012, 19:20
18 Jährigen aus Wohnung werfen nach Straftat

Hallo, Ich wollte mal wissen, ob ich meinen Sohn aus der Wohnung werfen kann, ohne ihm gegenüber Unterhalt verpflichtet zu werden. Er hat uns bereits schon öfters Geld gestohlen, und jetzt zu guter letzt, auch noch mein Handy, was natürlich jetzt auch Polizeilich zur Anzeige gebracht habe. Mein Sohn macht keine Ausbildung, bricht sämtliche Schulen ab, und Gespräche haben absolut keinen erfolg. So hart es auch klingt, möchte ich ihn einfch nur noch aus der WOhnung haben. Muss ich in diesem Fall ihm gegenüber Unterhalt bezahlen? Oder gitb es da Härtefall regelungen????

...zum Beitrag
Antwort
von benni23x
12.04.2012, 20:13

Danke für die ganzen Posts,

der § 1603 II BGB regelt das, was den Unterhalt angeht.

Deshalb danke für die Tips.

Das auf die Strasse setzten Funktioniert einwand frei, denn ich brauch ihm nur Hausverbot erteilen. Denn das ist wie im Kaufhaus, wenn ich dort klaue, bekomm ich auch Hausverbot.

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