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bengelei

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Erste Antwort gegeben.
Gifhorner30
06.09.2010, 17:43
Renovierung bei Auszug nach exakt 3 Jahren nach Ende eines befristeten Vertrags?

Unser befristeter Mietvertrag läuft am 14.10. aus. Wir sind dann auf den Tag genau 3 Jahre Mieter gewesen. Die Wohnung haben wir unrenoviert übernommen und dann selbst gestrichen. Allerdings nicht alle Wände in Weiß. Eine Wand haben wir zudem neu tapeziert. Die Wohnung hat Parkett. Im Mietvertrag stehen lediglich die üblichen Angaben zu Schönheitsreparaturen und Renovierungsfristen. Welche Arbeiten müssen wir als Mieter leisten?

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Antwort
von bengelei
06.09.2010, 17:52

So viel ich weiß brauchst Du nichts machen ,du hast sie selber vorher renoviert ,also kannst du die auch so verlassen .Vorrausgesetzt es ist nichts zerstört und im normalen Zustand. Müßte eigentlich auch im Mietvertrag stehen.Wohnung in unrenovierten Zustand übernommen.Viele machen es so,weil es kein Sinn ergibt,z.B. die Wände weiß zu streichen und der neue Mieter streicht die dann wieder rot oder gelb .Allerdings kann man verlangen ,das Küche etc.in bestimmten Zeitabständen renoviert,bez.gestrichen (tapeziert ) werden .

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