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ben77

16.07.2009
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ben77
16.07.2009, 23:40
Muß ich 4 Monate nach Auszug noch Einrichtungsgegenstände abbauen?

Beim Auszug habe ich eine Küche Marke Eigenbau in der Wohnung belassen. Herd und Spüle waren vom Vormieter drin geblieben und von mir durch Arbeitsplatte und Regal ergänzt worden. Vor dem Auszug habe ich mich per mail mit dem Vermieter über den Verbleib der Küche in der Wohnung verständigt. Er meinte, er hätte im Prinzip nichts dagegen, wenn die Dinge in der Wohnung verblieben. Wenn ich ihm bei einem Nichtgefallen der neuen Mieter beim Entsorgen der Sachen behilflich bin, können wir die Utensilien gerne in der Wohnung belassen. Mehrere Monate geschah nichts, jetzt nach 4 Monaten gibt es wohl einen Nachmieter der die Sachen so nicht will.

Der Vermieter hat die Wohnung aber so wie gesehen von mir übernommen, Kaution zurückgezahlt und auch nichts im Übernahmeprotokoll vermerkt. Kann er jetzt nach so langer Zeit noch von mir den Ausbau der Küche verlangen??? Bin auch nicht mehr vor Ort...

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Antwort
von ben77
17.07.2009, 06:57

erstmal vielen dank an alle! bin über weitere tipps wie ich mich verhalten soll dankbar. soll ich auf seine mails reagieren oder lieber mich zurückhalten?

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