Ach das ist nur blödes Gequatsche gewesen. Da wird gar nichts kommen!

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Dann muss sie wohl ihre eigenen Erfahrungen machen. Wer nicht hören mag, muss halt selbst erleben, wie was wo passiert!

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Ich hab erst gestern einen Artikel gelesen, der für dich auch interessant sein könnte. Schau mal hier http://www.fitnesswelt.de/news/23760-Elektrische-Muskelstimulation.html

Da wird das Thema ganz gut erklärt finde ich!

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Die Garantie gibt es nur, wenn Media Markt ausdrücklich das angeboten hat. Ansonsten kannst du nur auf deren Kulanz hoffen. Die müssen ein funktionstüchtiges Handy sonst nicht zurücknehmen!

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Wenn du dir sicher bist, dass da nichts im Hintergrund läuft, dann solltest du im abgesicherten Modus einen Viren- und Malwarescan durchführen.

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Brauchst du denn die Dinge wirklich? Ich würde einfach weiter sparen, dann kannst du dir später deinen Führerschein oder Dinge für deine erste eigene Wohnung selbst bis zu einem gewissen Punkt leisten!

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Na das musst du für dich entscheiden. Wenn du aber schon weißt, dass eine Übernahme wahrscheinlich ausfallen wird, dann macht es durchaus Sinn, sich weiter zu bewerben!

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Bist du aktuell arbeitssuchend gemeldet oder bist du in einer Anstellung? Ich weiß nicht, ob du das Geld bekommen kannst. Wenn du arbeitslos warst, hättest du deinen Sachbearbeiter auf den Übernahme der Kosten ansprechen müssen!

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Wieso möchtest du unbedingt in deiner Gegend bleiben, wenn ihr heiraten solltet? Ich finde, dass man Kompromisse finden sollte. Aber redet mal in Ruhe und dann wird das schon werden.

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Ich habe es damals bei Getränke Hoffmann gekauft. Geschmeckt hat es mir nicht. Hab sogar noch ein paar Flaschen im Keller davon!

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Du hast ja schon einige Tipps bekommen. Allerdings muss man wissen, ob das Gehalt (1200€) bereits bereinigt wurde oder nicht? Denn nur das bereinigte Netto-Einkommen wird als Grundlage für die Unterhaltsberechnung herangezogen!

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Mach nen Freundschaftspreis von 50€ aus und gut ist die Sache.

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Nein, du kannst da nichts mehr einklagen. Ich zitiere mal Lexikon-Familienrecht.de

Unterhalt - Verjährung von Unterhaltsforderungen 

Fast jeder Anspruch unterliegt grundsätzlich der Verjährung, und das gilt auch für den Unterhalt.

Verjährungsfrist: 3 Jahre

Unterhalt verjährt grundsätzlich drei Jahre nach Fälligkeit, wobei allerdings die Verjährungsfrist erst am Ende des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Unterhalt fällig geworden ist.

Ein Beispiel: der Ehemann hat für Juni 2007 keinen Unterhalt gezahlt. Die Forderung der Ehefrau auf Zahlung des Unterhalts verjährt in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt aber erst am 1.1.2008 um 0:00 Uhr zu laufen. Sie endet damit am 31.12.2010 um 24 Uhr.

Auch für Ansprüche, die tituliert sind

Diese Verjährungsfristen gelten grundsätzlich auch für Unterhaltsansprüche, die schon durch Urteil oder durch gerichtlichen oder notariellen Vergleich festgestellt sind oder über die des einen Jugendamts-Titel gibt. In diesen Fällen sollte der Unterhaltsberechtigte darauf achten, dass er innerhalb der 3-Jahres-Frist eine Zwangsvollstreckung-Versuch unternimmt. Dadurch wird nämlich die Verjährung unterbrochen und beginnt wieder neu zu laufen.

Nicht bei Minderjährigen

Unterhaltsansprüche von Kindern gegen Eltern verjähren nicht, solange die Kinder noch minderjährig sind, § 207 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt erst wenn die Kinder volljährig werden, allerdings dann nicht mit dem Ende des Jahres, sondern genau am Tag des 18. Geburtstags. Sie endet damit am Tage vor dem 21. Geburtstag um 24:00 Uhr.

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Ich würde bei denen mal anrufen und nachfragen, was es mit dieser Zahlung auf sich hat. Ist es eine Fehlbuchung und du gibst das Geld aus, dann kannst du Probleme bekommen. Kann gut sein, dass du das Geld zurückzahlen musst!

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Such dir schnell einen Anwalt und lass dich vertreten. Er wird dann alles, was notwendig ist, in die Wege leiten!

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