Ich zahle für meinen 15 jährigen, nicht ehelichen Sohn 377,- EUR nach D. Tabelle. Nun möchte ich heiraten. Meine Verlobte hat ebenfalls ein Kind (11) aus erster Ehe. Der Kindesvater zahlt kein Unterhalt, weil zu wenig Verdienst. Meine Verlobte erhält noch 3 Monate Unterhaltsvorschuss. Nun bin ich ja bei Heirat nicht nur meinem Sohn, sondern auch meiner Ehefrau unterhaltspflichtig. D.h. die Unterhaltszahlung ändert sich ggf. gegenüber meinem Sohn, da die Tabelle ja von 2 unterhaltpflichtigen Personen ausgeht, und ich einen Aufschlag hatte, da eben nur mein Sohn da war. Soweit so klar. Aber was ist denn mit dem armen Menschenkind meiner nun Ehefrau? Unterhaltsvorschuss erhält sich nicht mehr ab Heirat. Unterhalt vom Vater auch nicht. Ich sehe es als meine Pflicht, dass ich durch die Heirat selbstverständlich nun auch ohne Adoption für ihr Kind finanziell mit verantwortlich bin, sonst bräuchte ich ja nicht heiraten, wenn ich nicht die volle Verantwortung auch übernehme. Soweit wird das wohl jeder nachvollziehen können. Aber wie sieht es bei der Unterhaltsberechnung für meinen leiblichen Sohn aus? Ist nun eine Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle für 3 unterhaltspflichtige Personen statthaft? Oder wird man mir knallhart sagen, nur mein Sohn und die Ehefrau?