Hallo Leute,
also ich hatte einen Zeitschriftenwerber wegen Betrugs vor ungefähr 2 Monaten angezeigt... Nach 2 1/2 Wochen hieß es dass die auch wegen unbekannt angezeigt werden (von der Polizei selbst... So habe ich das verstanden) und jetzt habe ich heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen, in der steht dass das in der anzeige gegen unbekannt das verfahren eingestellt wurde. Der Grund dafür ist, dass sie die Zeitschriftenwerber nicht identifizieren konnten.
Nun zu meiner frage, heißt das jetzt, dass die mir da nicht weiter helfen können und ich mich wieder mit dem Zeitschriftenwerber auseinandersetzen muss oder wie kann ich das jetzt verstehen????
Ich BIIIIIITTTE um Hilfe
Danke im Voraus.