Hallo!
Ich wohne seit September zur Miete. Der Vermieter hat vor zwei Jahren eine neue Einbauküche samt Herd einbauen lassen, die aber nicht direkt im Mietvertrag aufgeführt ist - von der Maklerfirma sind wir aber darauf hingewiesen worden (da hieß es auch noch, die Küche sei ein Jahr alt.)
Nun gut, letzten Sonntag sind beim Kochen plötzlich die beiden rechten Herdplatten und der Ofen ausgefallen.
Die Vermieterin sagt, ich solle mich selber um Reparatur kümmern. Ich sehe das aber nicht ein, da ich das ja nicht zu verschulden habe und gerade mal drei Monate hier wohne (habe zwar seit September gemietet, wohne aber erst richtig seit Oktober hier).
Im Mietvertrag steht dazu (als evtl. einzig relevanter Teil) unter §10 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume:
"4. Der Mieter ist verpflichtet, die Reparaturkosten für Insallationsgegenstände, die seinem diekten und häufigen Zugriff ausgesetzt sind, wie die Installation für Wasser und Gas, Eletrizität, Heizeinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie für Rollläden zu tragen, soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 100,00EUR nicht übersteigen..."
Was meint ihr dazu?