Sie haben ja schon abgebucht. Ich frag mich ob ich einfach zurückbuchen soll. Habe halt bedrenken das dann eine mahnung nach der anderen reinflattert.

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Ich sollte vielleicht noch hinzufügen das mein Bruder derzeit nicht in Alg2 Steckt.

Meine Mutter Ist seit Jahren Geistig Krank. Da würde sich sicher eine Begründung finden warum mein Bruder zu mir zieht.

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"Nein - denn A trifft hier kein Verschulden."

"schuldhaft den Untermieter geschädigt hat"

Ich weiß nicht genau was mit schuldhaft geschädigt bzw kein Verschulden gemeint ist.

Für mich als Leihen hat A doch die Fremden in die Wohnung gelassen und dadurch ist B doch ein Schaden entstanden.

A müsste doch zumindest fahrlässig oder sogar grob fahrlässig gehandelt haben.

Oder spielt das aus versicherungstechnischer Sicht keine Rolle. Salopp ausgedrück ,wäre A nicht so blöde gewesen wäre B kein Schaden entstanden.

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