Finanzielle Rücklage als Ersatz für Bürge?
Hallo,
meine Freundin und ich planen demnächst einen Umzug in eine Großstadt. So haben wir bereits Interesse an einer Wohnung bekundet und unsere persönlichen Unterlagen(Einkommensnachweise etc.) zum Vermieter entsandt. Dieser hätte nun gerne eine Bürgschaft seitens unserer Familienmitglieder.
Da ich aber noch über hohe finanzielle Rücklagen verfüge, diese aber natürlich dem Vermieter noch nicht bekanntgegeben habe, frage ich mich, ob dies mit einer Bürge gleichzusetzen ist? Denn mir wäre es Recht, wenn ich in Niemandes Schuld stehe.
Die Nettowarmmiete der Wohnung würde summa summarum 650€ kosten.
MFG
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