Hallo GF-Gemeinde!

Frage ist recht kurz gestellt: Unsere Wohnung (Maisonette) hat in der oberen Etage eine knapp 3m² große Abstellkammer (komplett umschlossen mit Tür) unter einer Dachschräge und ist nicht mit einer Heizung versehen. (Wie übrigens der Flur auch nicht) Nun habe ich zuletzt nun in diesem Winter wieder feststellen müssen, dass die Temperatur in dem Raum jenseits der Frostmarke lag (tiefste Temperatur -6°C) Ist das Mietrechtlich einfach so hinzunehmen?

Ich habe gelesen, dass Räume, welche nicht mit einer Heizung versehen sind, vom Mieter mit entsprechnder Technik zu beheizen sind - der Vermieter ist dabai raus. Stimmt das so?

Ich muss dazu sagen, wir haben bereits Miete gemindert, auf Grund der Tatsache, dass wir bei starkem Frost die Räume (Bad, 2 Kinderzimmer, 1 Schlafzimmer, großer Flur und besagte Abstellkammer) mit einer Dachschräge nicht mehr ordentlich beheizt bekommen. Laut allgemeinen Hinweisen besteht nur eine Möglichkeit der Mietminderung wegen zu schwacher Heizung, nicht etwa wegen schlechter bzw. fehlender (Dach-)Isolierung. Wenn man aber bedenkt, dass man selbst ein Zelt im Winter mit entsprechend hohem energetischen Aufwand in eine Sauna verwandeln kann, könnte man der Argumentation nach, bei einer Wohnung ja komplett auf Isolierung verzichten, man muss nur die Heizung groß genug dimensionieren.