Antwort
Erstmal danke für die vielen Antworten.
Ich glaube ich habe die Versicherung tatsächlich falsch benannt, es handelt sich wohl um einen Kredit-Versicherung.
Ich bin unverschuldet in die Sucht geraten, da ich mit dem entsprechenden Medikament therapiert wurde aufgrund starker Schmerzen.
Das ist durch ärztliche Gutachten zu belegen!
In der Versicherungspolice steht deren Antwort drin, das ist richtig, aber nicht alle "policen" oder "agb´s" sind mit unterschrift automatisch rechtens....
Es gibt doch immer höhere Instanzen, an die sich AGB´s z.b. orientieren müssen.
LG