Also die NCs sind im Moment an jeder Uni unterschiedlich. Manche haben höhere manche niedrigere. Einige haben auch gar keine Zulassungsbeschränkungen. Früher galt das Für Jena und Greifswald (ich bin mir aber nicht sicher ob sich das mitlerweile geändert hat).

Grundsätzlich hast du meist gute Changsen eine schöne Uni zu finden. Empfehlenswert sind z.B: Die Uni in Tübingen (BW)oder die in Konstanz (auch BW) Gutes Hört man aber auch aus der Freien Universität (Berlin) oder der Goetheuniversität (Frankfurt am Main).

Wie sich dass interesse an einem Fach Entwickelt ist immer schwer zu sagen! Meist steigt der NC immer dann, wenn eine neue erfolgreiche Anwaltsserie anläuft... (Bei Medizin nennt man dass übrigens den "Professor-Brinkmann-Effekt", da der Nc nach beginn der Schwarzwaldklinik sprunghaft anstieg.) Richtig ist aber auch, dass es mehr Studenten in den nächsten geben wird. Mit einer mittleren Abinote denke ich aber wirst du keine rießen Probleme bekommen!

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen. lg Baumbart

PS: Ich habe damals bei den meisten Unis einfach angerufen. Dass kosted am anfang etwas Überwindung, die Studienberatungen waren aber alle sehr nett und haben mir Ihren NC vom letzten Jahr immer gleich herausgesucht.

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Nein, es wiegt nicht schwerer wenn man den Papst beleidigt, als eine andere Person (§ 185) (§ 187). Zumal müsste er einen Strafantrag stellen, was er sicherlich nicht tun wird....! JEdoch kommt eine Schwerere Bestrafung nach § 188 in Betracht. Da der Papst auch Staatsoberhaupt ist, ist er eine Person des politischen Lebens. Aber die Beleidung müsste darüber hinaus geeignet sein sein Wirken erheblich zu erschweren... Das wird regelmäßig kaum der Fall sein...

Aber du kommst dafür sicher in die Hölle und wirst dort medium durchgebraten...! ;)

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§958 [Grundsatz] (1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache. (2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.

§959 [Aufgabe des Eigentums] Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.

§960 [Wilde Tiere] (1) Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos. (2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt. (3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren.

§961 [Herrenloswerden eines Bienenschwarmes] Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

§962 [Verfolgungsrecht des Eigentümers] Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnng eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

§963 [Vereinigung von Bienenschwärmen] Vereinigen sich ausgezogenen Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarmes; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

§964 [Einzug in eine fremde besetzte Bienenwohnung] Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.

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Also die NCs sind an jeder Uni unterschiedlich. Manche haben höhere manche niedrigere.

Einige haben auch gar keine Zulassungsbeschränkungen. Früher galt das Für Jena und Greifswald (ich bin mir aber nicht sicher ob sich das mitlerweile geändert hat).

Grundsätzlich hast du mit einem Schnitt von 2,6 gute Changsen eine schöne Uni zu finden. Empfehlenswert sind z.B: Die Uni in Tübingen (BW)oder die in Konstanz (auch BW) Gutes Hört man aber auch aus der Freien Universität (Berlin) oder der Goetheuniversität (Frankfurt am Main).

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen. lg Baumbart

PS: Ich habe damals bei den meisten Unis einfach angerufen. Dass kosted am anfang etwas Überwindung, die Studienberatungen waren aber alle sehr nett und haben mir Ihren NC vom letzten Jahr immer gleich herausgesucht.

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Hallo,

Ihr sollted nun einen Rechtsanwalt beauftragen. Nur der kann Akteneinsicht nehmen und das wirklich einschätzen.

Der kann möglicherweise auch eine Verhandlung abwenden.

Allgemein gilt... ein Anwalt ist meistens günstiger als keiner.

lg baum

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Naja also, der Nc ıst von Uni zu Unı unterschiedlich. mache haben gar keinen. (früher Jena und Greifswald) meistens kommen aber durchs nachrückverfahren beı den meısten unis eh fast alle reın.

Eıne der schönsten unis ıs meıner Meınung für eın jurastudıum dıe Uni Tübıngen... Malerisch am Neckar ... www.jura.uni-tuebingen.de (das is auch meıne... :-) )

lg baumi

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Greifswald war früher auch ohne NC. Und an der Friedrich Schiller Universität Jena hat man früher auch keinen NC gehabt.

Kleiner Tipp: Sehr eifach ist es auch an der Universität Tübingen. Die haben zwar einen NC meist schaffen es aber im Nachrückverfahren fast alle. Und die Uni und die Stadt sind voll toll. www.jura.uni-tuebingen.de

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hallo,

Kriminoligie ist eine Mischung zwischen vielen Fächern. Unter anderem: Jura, Soziologie und Psychologie.

Am besten ist allerdings meiner meinung nach ein Jurastudium mit dem Schwehrpunkt Strafrecht (bzw. Strafrechtspflege) geeignet. Damit hat man dann die meisten Möglichkeiten in diesem Gebiet zu Arbeiten.

Ein sehr gutes Kriminologiesches Institut hat z.B. die Uni Tübingen.

www.jura.uni-tuebingen.de (und danach dem Link "Studieninteressierte" folgen)

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also, erstmal finde ich das is ein super Ziel. ;)

Richtig ist, du musst Abitur machen. Oft gibt es da (in fast allen Bundesländern) weiterführende Schulen in denen du zuerst deinen Realschulabschluss und danach noch das Abitur draufsetzen kannst.

Mit einem Abitur steht dann dem Jurastudium eigentlich nicht mehr so viel im Wege.

Sollten deine Eltern nicht genug Geld verdienen um sich ein Studium leisten zu können, hasst du möglicherweise einen BAFöG Anspruch (da leiht dir der Staat Geld, damit du studieren kannst).

lg baumi

PS: Die schönste Uni für ein Jurastudium ist meiner Meinung nach die Universität Tübingen (bei Stuttgart). www.jura.uni-tuebingen.de

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