Es geht um die Auenfassade des Hauses, hier wurde auf einer Seite des Hauses nicht "optisch schön gearbeitet". Über die komplette Front läuft ein Balken. Wahrscheinlich wurde beim Arbeiten abgesetzt und später wieder begonnen. Es ist nicht so, dass da tatsächlich etwas herausstehen würde, aber man(n/Frau) sieht es einfach. Die Begründung des Bauträgers ist sehr abwegig und mir wurde nun mitgeteitt, dass wir bis zum Spätjahr warten, ob sich noch was verändert. Hier kann sich nichts verändern....Und ich werde wohl demnächst meine Abschlagsrechnung erhalten, zu welcher er mich schon auf § 641 BGB hingewiesen hat. Bisher war der Kontakt dazu auch nur per Email, reicht das aus?

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Ich habe die Rechnung für das 2. Halbjahr 2014 erst im März 2015 erhalten und könnte somit noch eine Überweisung machen.

Darf ich die Kosten dann 2014 geltend machen? Ich kann ja nichts dazu, wenn er mir erst so spät ne Rechnung schreibt...

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Ich habe aber keine Handwerkerrechnungen, sondern nur Abschlagszahlungen an den Bauträger... Kann ich die Einzelrechnungen einfordern? rechtliche Grundlage wäre hilfreich...

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