Wenn die Eigentümer das beschlossen haben, dann muss es auch umgesetzt werden. Ansonsten gibt es kein Recht darauf! Es gibt einige Ausnahmen insbesondere wenn es nur um Kleinigkeiten handelt. siehe Artikel: http://argentas.de/umbau-zur-barrierefreiheit-nur-nach-eigentuemerbeschluss/

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Es gibt kein Anrecht auf einen solchen Umbau. Wenn die Eigentümergemeinschaft mehrheitlich und ordentlich oder der Alleineigentümer einen Umbau beschließen, dann ist das so. Inwieweit hier die Miete erhöht werden kann,  muss einzeln betrachtet werden.

Insbesondere beim Einbau eines Treppenlifts oder Außenaufzugs fallen regelmäßig Wartungs- und Betriebskosten, die als Nebenkosten aufgeschlüsselt werden können.

Wenn richtig geplant wird, gibt es noch Fördermittel von verschiedenen Stellen (KFW, Bauamt, in Hessen sogar von der WIBank) http://argentas.de/umbau-zur-barrierefreiheit-nur-nach-eigentuemerbeschluss/

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