Antwort
Ja, das stimmt. Aber die Dienstleistung wird nur im Ausland ausgeführt. Auch die Gewerbesteuer wird im Ausland bezahlt. In Deutschland werden keine Arbeiten durchgeführt.
Es macht wohl keine Sinn, im Ausland die Steuer zu bezahlen und dann noch hier in D. Das wird durch das Doppelsteuerabkommen verhindert.