Folgende Frage: Mir wurde von einem Familienmitglied ein Laptop anvertraut, den ich einem anderen Familienmitglied geben sollte, die diesen dem ersten abgekauft hat.
Da ich, als ich den Laptop bei mir hatte, in großer Geldnot war, habe ich diesen eigenwillig verkauft, ohne einen der beiden vorab darüber zu informieren.
Ist somit der Tatbestand der Unterschlagung erfüllt?