warum ist dann mein Anwalt sich so sicher das wir Gewinnen werden, ich kann ja mal den Schreiben von mein Anwalt mal hier rein schreiben:
Materielle Klageewiderung
in dem Rechtsstreit
I.
Es ist zutreffend, dass sich der Beklagte den Sportwagen Chrysler Crossfire mit dem amtlichen Kennzeichen XX-XX XXX von dem mit ihm befreundeten Kläger am 27.2.2011, 00:06 Uhr, ausgeliehen hatte. Einige Tage zuvor hatte der Beklagte den Kläger gefragt, ob er dessen Sportwagen einmal fahren dürfte. Da er selbst kein Auto besaß und sich noch in Probezeit befand, fragte der Beklagte den Kläger, ob er als Fahrer im Falle eines Unfalles mit versichert sei, da er aufgrund begrenzter finanzieller Mittel nicht in der Lage sei, für einen möglichen Schaden einzustehen. Das bejahte der Kläger.
Beweis: Zeugnis des
XXXXX XXXXX,
XXXXX XXXXX
Völlig unvorhersehbar gerit der Crossfire aufgrund plötzlich einsetzenden Regens ins Schleudern und rutschte gegen drei geparkte Fahrzeuge.
Hieraus folgt, dass eine Haftung des Beklagten jedenfalls wegen des vereinbarten Haftungsausschlusses schon dem Grunde nach nicht gegeben ist.
II.
Da der Kläger den Crossfire nicht mehr besitzt, besteht auch der für den Sportwagen abgeschlossene Versicherungsvertrag nicht mehr, so dass jedenfalls der mit € 2.516,16 (Vollkasko) und € 1.736,50 (Haftpflicht) zusammen € 4.252,66 errechnete Betrag, sich auf einen Wagen bezieht, den der Kläger gar nicht (mehr) nutzt. Der Höherstufungsschaden muss sich indes auf das von dem Kläger derzeit genutzte Fahrzeug beziehen. Hierfür fehlt bereits an einem konkreten Vertrag.
(FA Verkerhrsrecht)
Ich hoffe so ist es verständlicher.