Hallo, zum Verständnis musst Du mir eine Frage beantworten. Wurdest Du von der Krankenkasse nach § 51 SGB V aufgefordert den Reha Antrag zu stellen?
Also mit dem Widerspruch wirst du kein Glück haben. Du hast eine Reha wegen LWS beantragt un die hast du jetzt bewilligt bekommen. Du kannst nicht gegen eine Bewilligung Widerspruch einlegen, wenn du die Reha wegen Alkoholmisbrauch nicht beantragt hast. Außerdem läuft der Part wegen Alkoholabhängigkeit ganz anders ab. Der Reha Träger verlangt einen Entzug im KH bevor du eine Reha bekommst: Diese läuft zwisschen 12 aber meistens 15 Wochen. Die musst Du schon machen, denn ansonsten willst Du nicht wirklich diesen Weg gehen. Außerdem muss zum Reha Antrag auch ein Sozialbericht geschrieben werden. Also wie Du siehst, sind die Wege sehr unterschiedlich.
Wenn der Antrag auf Leistungen zu Teilhabe am Arbeitsleben wegen der Nichterreichung der Vorversicherungszeiten, hat der Rentenversicherungsträger den Antrag an die Agentur für Arbeit zuständigkeitshalber abzugeben. Die Agentur entscheidet dann über eine Umschulung bzw. Eingliederungshilfe. Ich würde mal beim RV Träger nachfragen, ob sie den Antrag weitergeleitet haben. Ansonsten muss sie sich erst einmal arbitslos melden wenn sie vom Arbeitgeber gekündigt wurde. Wenn nicht, kann sie auch das Gespräch bezüglich einer Umsetzung führen. Sie sollte auf jeden Fall einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt stellen.
Die Agentur für Arbeit hat Dich bei der KK abgemeldet. Da du Krankengeld beziehst bist Du aber weiter versichert. Dein Problem liegt bei den unterschiedlichen Bearbeitern der Agentur. Zu Deiner Sicherheit und Beruhigung würde ich da mal kurz anrufen. Du kannst Dich sowieso erst wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen wenn Du gesund bist.
Also, dass ist gar nicht schwer zu beantworten. Da Du dich in einem Ausbildungsverhältnis befindest, gibt es eine neue Regelung seit 2010. Du bekommst Dein normales Ausbildungegeld weiter. Findest Du im § 25 Berufsbildungsgesetz und den Besprechungsergebnissen der Spitzenverbände der Krankenkassen. http://sozialversicherung-kompetent.de/2008041973/krankenversicherung/leistungsrecht-gkv/kinderpflegekrankengeld-und-entgeltfortzahlung-fuer-auszubildende
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e Rechnung wird mit dem Spiel zusammen geschickt. Dann überweist du den Betrag inerhalb von 2 Wochen.
Deine Ärztin hat da recht. EIne Einstellung auf die richtige Dosis und Medikament kann bis zu einem Jahr dauern. Spreche da aus Erfahrung. Selbst heute nach 10 Jahren müssen wir die Medikament zwischenzeitlich umstellen.
Es werden trotzdem die Kosten bei Euch bleiben, denn der Behandlungsfall ist eingetreten. Sonst hätte sie wieder entlassen werden müssen und zur OP erneut aufgenommen. Da sie aber die Infusionen und Schmerztherapien bekommen hat , wurden abrechnungsfähige medizinische Leistungen erbracht.
Bei Bezug von Übergangsgeld sind gar keine Zuzahlungen zu leisten. Das Übergangsgeld beträgt 68 %.
Hallo, dass Krankengeld wird aus deiner jetzigen Beschäftigung berechnet. Der zuletzt abgerechnete Entgeltabrechnungsmonat vor Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit wird dazu herangezogen.Du bekommst 70 vom brutto, jedoch nicht mehr als 90 vom netto. Wünsche Dir Gute Besserung
Wenn du einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt hast,wundert es mich das du arbeiten gehen möchtest, denn den Antrag stellt man doch nur, wenn man für unter 3 Std. erwerbsfähig ist. Gehe mal in dir und frage dich, was du eigentlich willst und kannst.
Deine Frage ist viel zu pauschal gestellt. Um eine richtige Auskunft geben zu können musst du konkreter schreiben.
Hallo, da brauchst du gar nicht viel schreiben. Du schreibst lediglich den Standardspruch, dass dein Vater gegen die Ablehnung der Reha einen Widerspruch einlegt. Alles weitere ist aus den Stellungnahmen der entsprechenden Ärzte ersichtlich. Du kannst auch mit anführen, dass eine körperliche Begutachtung erfolgen soll, sofern er diese noch nicht gehabt hat. Mach dir also damit keinen Stress. Viel Erfolg.
Hallo, der Zusatz wird nur darunter geschrieben, wenn der RV Träger von der KK über den derzeitigen Krankengeldbezug informiert wurde oder du nach § 51 SGB V aufgefordert wurdest den Reha Antrag zu stellen. Problematisch kann es trotzdem werden, besonders dann, wenn es sich um eine Psychosomatische Reha Klinik handelt. Da kommt es auf die Klinik an. Eine Wartezeit in diesen Kliniken beträgt überwiedend zur Zeit zwischen 3 und 9 Monaten. Wie gesagt, kommt auf die Klinik an in die du sollst.
Du kannst doch das Krankengeld nur dann bekommen, wenn dich die ARGE abgemeldet hat, sofern du im laufenden Leistungsbezug krank wirst. Mit der Abmeldung der ARGE an die KK bekommt diese doch erst die Daten zur Krankengeldzahlung.Solltest du bisher deine Krankmeldungen nicht bei der ARGE vorgelegt haben, so würde ich das schnell tun, da du ansonsten von der Behörde Ärger bekommst.
Hallo, was meinst Du mit Zahlscheinen???? Die gibt es doch nur beim Krankengeldbezug.
Hallo, grundsätzlich ist die Vasektomie keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Hast du im Vorfeld eine Kostenübernahme bei der KK eingereicht? Solltest Du das nicht getan haben, musst Du alle Kosten selber tragen. Der behandelnde Arzt kann dies dann auch nicht mit der KK abrechnen.Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung von der KK hätte dir viel Ärger erspart.
Bei dir ist die Frage, ob du eine Bewilligung mit vorzeitiger Aufnahme bekommen hast oder eine ganz normale Bewilligung. Bist du derzeit nicht arbeitsunfähig stehen die Chancen schlecht, denn die Klinik in Bad Driburg ist voll ausgebucht und AHB Maßnahmen oder Reha Bewilligungen für Patienten die eine vorzeitige Einerufung bekommen haben gehen vor. Wartezeiten bis zu 6 Monaten sind normal.
Hallo, erstmal ist bei dir die Frage wer hier der Kostenträger der Maßnahme sein wird. Die KK muss bei dir nicht der Leistungserbringer sein. Dann ist zwischen den einzelnen Trägern die Bearbeitungszeit sehr unterschiedlich. Auf jeden Fall musst du grds. 10 € je Kalendertag bezahlen, außer du hattest in dem Jahr eine Krankenhausbehandlung, denn die Zuzahlungen werden mit angerechnet. Außerdem kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlungs stellen. Das gibt es beim RV Träger sowie bei der KK. Die Bewilligung einer Reha gilt für 6 Monate. Grds. kannst du den Termin teilweise selber bestimmen wenn du nicht gerade arbeitsunfähig bist.