Reha + Krankengeld + Terminverschiebung - Krankenkasse handelt eigenmächtig!

Hallo,

ich befinde mich seit einigen Monaten im Krankengeldbezug. Von meinem Psychologen wurde ein Reha Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt und dieser wurde auch bewilligt.

Nun teilte mir die Klinik einen Aufnahmetermin in kurzer Zeit (10 Tage) mit.

Da ich mich in einer sehr aufwändigen Zahnbehandlung befinde (Knochenschwund, Kieferaufbau, Sinuslift etc.) - Kosten ca. 16.000 Euro Eigenbeteiligung - erzählte ich dem Zahnarzt von der bevorstehende Reha.

Der Zahnarzt teilte mit mit, dass ich aufgrund der Zahnbehandlung und Komplikationen vor Ort der Reha diese zur Zeit nicht antreten kann - er wolle mir ein Schreiben dazu senden.

Das Schreiben ist aber seit 3 Tagen nicht angekommen, der Zahnarzt ist im Urlaub bis 31.10.2011 (Reha Antritt wäre der 02.11.2011).

Nun teilte ich der Krankenkasse den Vorfall mit, schickte die privatzahnärztlichen Verträge mit und die Terminzettel und teilte mit, dass eine Reha nicht vor Januar 2011 angetreten werden kann.

Somit bin ich meiner Mitwirkungspflicht gegenüber der Krankenkasse nachgekommen.

Daraufhin erhielt ich eine E-mail von der Krankenkasse mit folgendem Wortlaut:

"Ich warte die zahnärztliche Stellungnahme ab und werde mich dann mit unseren beratenden Ärzten über das weitere Vorgehen abstimmen."

Aus zeitnahen Absagegründen teilte ich dann mit:

"am 21.10.2011 hat mir mein Zahnarzt zugesichert, die zahnärztliche Stellungnahme gefertigt zu haben und diese bereits dort im Postausgang lag.

Ich bin daher davon ausgegangen, dass diese am 22.10.2011 oder spätestens am 24.10.2011 hier bei mir eingehen wird.

Bis zum heutigen Tage ist leider kein Brief angekommen - die Zahnarztpraxis ist bis einschließlich 31.10.2011 wegen Urlaubs geschlossen.

Ich habe daher frühestens am 01.11.2011 die Möglichkeit, mit der Praxis erneut Kontakt aufzunehmen, der Reha Termin ist aber auf den 02.11.2011 bestimmt worden.

Herr Bischoff, auch ich habe Fristen, die Klinik und den Rententräger im angemessenen Zeitraum zu informieren, der mir leider am 01.11.2011 zu spät erscheint, da die Klinik eine Rückantwort bis zum morgigen Tage erwartet.

Bevor ich jetzt einen Fachanwalt für Sozialrecht zu Rate ziehen werden, erbitte ich Ihre Stellungnahme am heutigen Tage."

Daraufhin rief die Krankenkasse eigenmächtig in der Klinik an und stellte den Termin um (obwohl die Krankenkasse keinen Reha Antrag gestellt hat und auch nicht der Träger der Reha ist) und teilte mir dann mit:

"wir haben für Sie einen neuen Aufnahmetermin vereinbart. Laut Ihrer Information ist der letzte Zahnarzttermin am 17.11.2011.

Der neue Aufnahmetermin ist der 22.11.2011. Sie erhalten ein neues Einladungsschreiben von der Reha-Klinik. "

... das ist doch schon eine Frecheit, am 22.11.2011 ist die Zahnbehandlung doch noch gar nicht abgeschlossen.

Was soll ich tun?

Gruß Mike

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Hallo, zum Verständnis musst Du mir eine Frage beantworten. Wurdest Du von der Krankenkasse nach § 51 SGB V aufgefordert den Reha Antrag zu stellen?

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Rehamaßnahme bei Rückenschmerzen/ Alkohol

Folgende Situation: ich bin schon seit Februar 2011 wegen Rückenschmerzen/ Wirbelgleiten krankgeschrieben und habe im März 2011 einen Reha-Antrag gestellt. Erst kam eine Ablehnung, ich legte Widerspruch ein, hatte dann im Juni eine ärztliche Untersuchung beim Rententräger und im September 2011 dann ein Vorgespräch in einer Klinik. Jetzt kam eine Zusage für eine Reha.

Ich muss noch dazu erwähnen, dass ich bereits 2005 eine Reha wegen Alkoholmissbrauchs hatte, die ich aber freiwillig machte. Ich war dann auch längere Zeit trocken, jedoch trinke ich wieder, aber in Maßen, d.h. Mo-Fr nichts und Sa und So jeweils 1-3 Bier. Besuche auch regelmässig Gesprächsstunden bei der Caritas und bin zufrieden, so wie es läuft.

Also wie gesagt, ich möchte eine Reha wegen der Rückenschmerzen machen, damit ich endlich wieder arbeiten kann. Ich habe der Ärztin im Vorgespräch auch gesagt, dass ich keinen Alkoholentzug möchte, da ich nicht gänzlich ohne Alkohol leben will. Es birgt natürlich eine gewisse Gefahr, dass es auch anders werden kann, dass ist mir schon klar. Aber dieses Risiko besteht bei jedem.

Die Klinik, bei der ich die Reha antreten soll, ist eine Entzugsklinik. Ich habe jedoch nicht vor, 12 Wochen "weg" zu sein, weil so lange dauert eine Entzugstherapie. Ich möchte ja eine Reha wegen der Rückenschmerzen, die vielleicht 3 bis 5 Wochen dauert.

Ich habe nun vor, gegen diesen Bescheid Widerruf einzulegen, da ich gegen die Art der Reha nicht einverstanden bin. Ich habe aber Bedenken, dass mir der Rententräger gänzlich eine Reha verweigert, bzw. ich weiß nicht, wie ich am besten eine andere Rehamassnahme bekommen kann.

Vielleicht hat jemand schon einmal Erfahrung damit gesammelt und weiß eine kompetente Antwort. Würde mich freuen.

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Also mit dem Widerspruch wirst du kein Glück haben. Du hast eine Reha wegen LWS beantragt un die hast du jetzt bewilligt bekommen. Du kannst nicht gegen eine Bewilligung Widerspruch einlegen, wenn du die Reha wegen Alkoholmisbrauch nicht beantragt hast. Außerdem läuft der Part wegen Alkoholabhängigkeit ganz anders ab. Der Reha Träger verlangt einen Entzug im KH bevor du eine Reha bekommst: Diese läuft zwisschen 12 aber meistens 15 Wochen. Die musst Du schon machen, denn ansonsten willst Du nicht wirklich diesen Weg gehen. Außerdem muss zum Reha Antrag auch ein Sozialbericht geschrieben werden. Also wie Du siehst, sind die Wege sehr unterschiedlich.

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Wenn der Antrag auf Leistungen zu Teilhabe am Arbeitsleben wegen der Nichterreichung der Vorversicherungszeiten, hat der Rentenversicherungsträger den Antrag an die Agentur für Arbeit zuständigkeitshalber abzugeben. Die Agentur entscheidet dann über eine Umschulung bzw. Eingliederungshilfe. Ich würde mal beim RV Träger nachfragen, ob sie den Antrag weitergeleitet haben. Ansonsten muss sie sich erst einmal arbitslos melden wenn sie vom Arbeitgeber gekündigt wurde. Wenn nicht, kann sie auch das Gespräch bezüglich einer Umsetzung führen. Sie sollte auf jeden Fall einen Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt stellen.

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Die Agentur für Arbeit hat Dich bei der KK abgemeldet. Da du Krankengeld beziehst bist Du aber weiter versichert. Dein Problem liegt bei den unterschiedlichen Bearbeitern der Agentur. Zu Deiner Sicherheit und Beruhigung würde ich da mal kurz anrufen. Du kannst Dich sowieso erst wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen wenn Du gesund bist.

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Also, dass ist gar nicht schwer zu beantworten. Da Du dich in einem Ausbildungsverhältnis befindest, gibt es eine neue Regelung seit 2010. Du bekommst Dein normales Ausbildungegeld weiter. Findest Du im § 25 Berufsbildungsgesetz und den Besprechungsergebnissen der Spitzenverbände der Krankenkassen. http://sozialversicherung-kompetent.de/2008041973/krankenversicherung/leistungsrecht-gkv/kinderpflegekrankengeld-und-entgeltfortzahlung-fuer-auszubildende

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e Rechnung wird mit dem Spiel zusammen geschickt. Dann überweist du den Betrag inerhalb von 2 Wochen.

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Deine Ärztin hat da recht. EIne Einstellung auf die richtige Dosis und Medikament kann bis zu einem Jahr dauern. Spreche da aus Erfahrung. Selbst heute nach 10 Jahren müssen  wir die Medikament zwischenzeitlich umstellen.

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Es werden trotzdem die Kosten bei Euch bleiben, denn der Behandlungsfall ist eingetreten. Sonst hätte sie wieder entlassen werden müssen und zur OP erneut aufgenommen. Da sie aber die Infusionen und Schmerztherapien bekommen hat , wurden abrechnungsfähige medizinische Leistungen erbracht.

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Hallo, dass Krankengeld wird aus deiner jetzigen Beschäftigung berechnet. Der zuletzt abgerechnete Entgeltabrechnungsmonat vor Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit wird dazu herangezogen.Du bekommst 70 vom brutto, jedoch nicht mehr als 90 vom netto. Wünsche Dir Gute Besserung

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Hallo, da brauchst du gar nicht viel schreiben. Du schreibst lediglich den Standardspruch, dass dein Vater gegen die Ablehnung der Reha einen Widerspruch einlegt. Alles weitere ist aus den Stellungnahmen der entsprechenden Ärzte ersichtlich. Du kannst auch mit anführen, dass eine körperliche Begutachtung erfolgen soll, sofern er diese noch nicht gehabt hat. Mach dir also damit keinen Stress. Viel Erfolg.

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Hallo, der Zusatz wird nur darunter geschrieben, wenn der RV Träger von der KK über den derzeitigen Krankengeldbezug informiert wurde oder du nach § 51 SGB V aufgefordert wurdest den Reha Antrag zu stellen. Problematisch kann es trotzdem werden, besonders dann, wenn es sich um eine Psychosomatische Reha Klinik handelt. Da kommt es auf die Klinik an. Eine Wartezeit in diesen Kliniken beträgt überwiedend zur Zeit zwischen 3 und 9 Monaten. Wie gesagt, kommt auf die Klinik an in die du sollst.

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Du kannst doch das Krankengeld nur dann bekommen, wenn dich die ARGE abgemeldet hat, sofern du im laufenden Leistungsbezug krank wirst. Mit der Abmeldung der ARGE an die KK bekommt diese doch erst die Daten zur Krankengeldzahlung.Solltest du bisher deine Krankmeldungen nicht bei der ARGE vorgelegt haben, so würde ich das schnell tun, da du ansonsten von der Behörde Ärger bekommst.

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Hallo, was meinst Du mit Zahlscheinen???? Die gibt es doch nur beim Krankengeldbezug.

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Hallo, grundsätzlich ist die Vasektomie keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Hast du im Vorfeld eine Kostenübernahme bei der KK eingereicht? Solltest Du das nicht getan haben, musst Du alle Kosten selber tragen. Der behandelnde Arzt kann dies dann auch nicht mit der KK abrechnen.Eine vorherige Kostenübernahmeerklärung von der KK hätte dir viel Ärger erspart.

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Bei dir ist die Frage, ob du eine Bewilligung mit vorzeitiger Aufnahme bekommen hast oder eine ganz normale Bewilligung. Bist du derzeit nicht arbeitsunfähig stehen die Chancen schlecht, denn die Klinik in Bad Driburg ist voll ausgebucht und AHB Maßnahmen oder Reha Bewilligungen für Patienten die eine vorzeitige Einerufung bekommen haben gehen vor. Wartezeiten bis zu 6 Monaten sind normal.

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Hallo, erstmal ist bei dir die Frage wer hier der Kostenträger der Maßnahme sein wird. Die KK muss bei dir nicht der Leistungserbringer sein. Dann ist zwischen den einzelnen Trägern die Bearbeitungszeit sehr unterschiedlich. Auf jeden Fall musst du grds. 10 € je Kalendertag bezahlen, außer du hattest in dem Jahr eine Krankenhausbehandlung, denn die Zuzahlungen werden mit angerechnet. Außerdem kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlungs stellen. Das gibt es beim RV Träger sowie bei der KK. Die Bewilligung einer Reha gilt für 6 Monate. Grds. kannst du den Termin teilweise selber bestimmen wenn du nicht gerade arbeitsunfähig bist.

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