Die Webseite eines niederländischen Anwaltes schreibt, auch in den Niederlanden darf einer Schwangeren nicht gekündigt werden: https://www.advocatenkantoorbolton.nl/kundigung.htm

Ich empfehle, bei ihm zu melden, um Hilfe zu holen.

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Ich habe einen Bekannten, der seinen PC (inkl. Bildschirm) verkaufen will: insgesamt (mit der hochwertigen Festplatte und W-LAN eingebaut!) würde es c.a. 220 € kosten. Falls es dich interessiert, dann sag mir einfach Bescheid und frage mal bei ihm nach ob er schon verkauft hat.

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Marke ist auch egal für mich...

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Im Normalfall kann ich mit dem S-bahn schnell und bequem mein Arbeitsplatz erreichen!

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Vergütung des Jahresurlaubes bei einer Zeitarbeiterfirma

Hallo alle. Ich habe vom 9.8.2011 bis 31.8.2011 für eine Zeitarbeitsfirma gearbeitet (es war unbefristet, am 29.8.2011 habe ich es einfach gekündigt, damit ich am 31.8.2011 gehen könnte - lt. 2 Tage-Kündigungsfrist in der erste 4 Wochen bei den Zeitarbeitsvertägen => die ZAF "natürlich" hat KEINE(!) Eingangsbestätigung für diese Kündigung gegeben, dies ist schon - ledier - nicht mehr überraschend für mich). Ich habe 46 Stunden geleistet. Bei der Abrechnung (die statt 15.9.2011 nur am 14.10.2011 kam) sind diese Stunden richtig eingetragen. Es ist aber keine Vergütung der restlichen Tage meines Jahresurlaubes eingetragen, obwohl bei der Kündigung habe ich besonders ihm darauf hingewiesen. Der ZAF antwortet gar nicht auf meine Anfragen, ignoriert sie einfach.

Ich möchte jetzt fragen: Darf der ZAF - auf irgendwelche Gesetzt bezogen - die Auszahlung der Urlaubsauszahlung ablehnen/verweigern? Wenn der ZAF es unbedingt - lt. Arbeitsvertrag bzw. iGZ usw. - bezahlen muss, dann was sind die Regelungen/Gesetzgebungen, damit ich meine Anforderung geltend machen kann?

Ich zitiere ein paar Zeilen des Arbeitsvertrags:

"§ 1 Beginn / Inhalt / Einbeziehung des Tarifvertrages (1) (...) Das Arbeitsverhältnis als Zeitarbeitnehmer beginnt am 09.08.2011 und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien bestimmen sich nach den zwischen dem Arbeitgeberverband iGZ und den DGB - Gewerkschaften geschlossenen Tarifverträgen für die Zeitarbeitsbranche, bestehend aus dem Mantel-, Entgelt-, Entgeltrahmen- und Beschäftigungssicherungstarifvertrag in ihrer jeweils gültigen Fassung."

"§ 3 Arbeitszeit / Überstunden / Mehrarbeit (1) Die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit betrçh4 nach §3 des Manteltarifvertrages für Vollzeitbeschäftigte 151,67 Stunden. (...) Der Mitarbeiter wird in Teilzeit beschäftigt (vergl. § 3.1.2., Absatz 3 MTV). Die individuelle regelmäßige monatliche Arbeitszeit beträgt 69,34 Stunden."

"§ 5 Urlaub (1) Der Urlaubsanspruch des Mitarbeiters richtet sich nach §6 des Manteltarifvertrages. Er erhöht sich danach aufgrund der Dauer des ununterbrochenen Bestehens des Arbeitsverhältnisses und beträgt im erstan Jahr 24 Arbeitstage bis zu 30 Arbeitstagen ab dem fünften Jahr bei einer 5-Tages-Woche. (Bei 2-Tage-Arbeitswoche 10 Urlaubstage bis zu 12 Urlaubstage). Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts ist im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber festzulegen. (2) Bei Ausscheiden des Mitarbeiters innerhalb der ersten sechs Monate des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses erwirbt dieser den Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz. (3) Das Uralubsentgelt ergibt sich aus den tariflichen Vereinbarungen und errechnet sich aus dem Tarifentgelt auf der Basis der regelmäßigen monatlichen Arbeitszeit, wobei Zuschläge für die besondere Lage der Arbeitszeit (Sonn-, Feiertags-, Nachtarbeit) bei der Berechnung zu berücksichtigen sind."

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Clrainbow774, die Firma hat gar keine Urlaubsvergütung bezahlt, und antwortet nicht auf meine E-Mails und Briefe, die ich diesbezüglich ihn geschickt habe.

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Vielen Dank für diese Antworten. Es ist einerseits gut, andererseits schlecht zu wissen, dass ich vom Arbeitgeber tatsächlich nichts bekommen werde. Wenn es aber die Regelung dafür so ist, dann ist es.

Ich habe noch eine Frage dazu: Ist jetzt "zu spät" bei der Krankenkasse meine Anforderung auf Krankengeld für 16.9.2011 einreichen? Ist es gesetzlich gereglt, bis wann ich für die Krankenkasse sagen muss, dass ich Anspruch auf Krankengeld habe? Könnte ich jetzt rückgängig es bekommen oder ist es verloren gegangen? Wenn verloren geht, dann ist es "Lehrgeld", wenn ich aber Chance auf Anspruch haben könnte, wäre es die beste.

Vielen Dank für Eure hilfe. :-)

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Wenn jemand von Euch/Ihnen gute Gesetzgebungen kennt/kennen, ich würde sie gern sehen und damit meine Ansprüche gegen diesen ZAF einrichten: leider weiß ich auch, dass einige Zeitarbeitsfirmen den Geld solange zurückhalten als Arbeitnehmer endlich Gesetzgebungen zitiert bzw. mit dem Arbeitsgericht bedrohnt.

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Fingwer weg von Stromio!!!!

1.) E-mails, Faxen, Briefe sind niemals geantwortet2.) Telefonisch fast niemals erreichbar (sehr hohtarifliche Sonderrufnummer!!!)3.) Spielen mit AGB (spielen mit rechtliche Sprache, misbrauchen mit einige Geschätzmängel): Ich habe ende März ab 1.4.2011 gekündigt. Lt. AGB (hat mein Rechtsanwalt gesagt) war es "unwirksam", da es einen Kündigungsfrist von 6 Wochen im Falle des Umzugs ist. Bekam aber KEINE Eingangsbestätigung/Antwort auf meinen Brief, nur danach Mahnungen (da ich nicht mehr bezahlt habe).

Fazit: Wer noch stromio Kunde ist, an Wechsel gedacht werden soll, und AGB SEHR DETAILLIERT (falls möglich: mit der Hilfen einen Rechtsanwalt). Klagen in meinem Fall kann leider 100% verliert werden.

Stromio ist unfair und macht unlauteren Geschäftspraktiken. Finger weg!!!!

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Fingwer weg von Stromio!!!!

1.) E-mails, Faxen, Briefe sind niemals geantwortet2.) Telefonisch fast niemals erreichbar (sehr hohtarifliche Sonderrufnummer!!!)3.) Spielen mit AGB (spielen mit rechtliche Sprache, misbrauchen mit einige Geschätzmängel): Ich habe ende März ab 1.4.2011 gekündigt. Lt. AGB (hat mein Rechtsanwalt gesagt) war es "unwirksam", da es einen Kündigungsfrist von 6 Wochen im Falle des Umzugs ist. Bekam aber KEINE Eingangsbestätigung/Antwort auf meinen Brief, nur danach Mahnungen (da ich nicht mehr bezahlt habe).

Fazit: Wer noch stromio Kunde ist, an Wechsel gedacht werden soll, und AGB SEHR DETAILLIERT (falls möglich: mit der Hilfen einen Rechtsanwalt). Klagen in meinem Fall kann leider 100% verliert werden.

Stromio ist unfair und macht unlauteren Geschäftspraktiken. Finger weg!!!!

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