habe leider bisher noch keine antworten erhalten.daher nochmal auch diesselbe frage.habe versehentlich den originalmietvertrag mit dunkelbrauner sosse bekleckert.und zwar genau an der stelle,wo man seine unterschrift setzt.nun habe ich mir aber vorher den mietvertrag kopiert,allerdings noch in blanko.daher möchte ich nun gerne wissen,ob man gegebenenfalls auch die mietvertragskopie,unterschreiben kann,oder ob ich vom vermieter noch mal einen neuen mietvertrag beantragen müsste.
originalmietvertrag unterschrieben abgeben,oder auch die kopie unterschrieben abgeben
Mietvertrag
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