Habe mir die Unterlagen betreffs zu der Zeit gültigen Geschäftsbedingungen und Preislisten im Internet besorgt. Die Erhebung der Portierungskosten ist rechtens. Die Frage stellt sich jetzt immer noch, ob e-minus die Kosten, trotz eigener Versäumnisse - sie hätten ja z B das Subunternehmen, welches die Rechnungen stellen sollte, überprüfen können ( müssen ?) - nachträglich noch berechnen darf. Laut meinem Anwalt darf e-minus das. Müssen sie uns Kopien der Rechnungen senden? Schwierig!! Können sie behaupten, die Unterlagen oder auch Kundennummern nicht mehr zu finden? Schwachsinn!!!! Wie konnten sie uns denn anschreiben wegen der offenen Rechnungen, wenn sie unsere Daten nicht finden können. Also, e-minus anschreiben und Kopien der Rechnungen für den besagten Zeitraum verlangen. Sollte sich herausstellen, das die Forderung von e-minus berechtigt ist, zahlen. Das in Kopie auch dem Inkassobüro mitteilen.

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Habe einen Anwalt konsultiert. Wir haben schlechte Karten. Der Anwalt meint, die einzige Möglichkeit was zu machen sei, e-plus anzuschreiben, und eine Kopie der allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zu der Zeit gültig waren anzufordern. Wichtig dabei ist der Passus, der die Portierungskosten regelt. Eine zeitlang soll es wohl kostenlos gewesen sein. Aber, wenn da nichts ist, müssen wir wohl in den sauren Apfel beißen und zahlen. E-plus ( sollte besser e-minus geschrieben werden ) ist für mich kein Thema mehr. Schlechter Empfang, mieser Umgang mit ehemaligen Kunden. Keine gute Werbung.

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