Die HV hat nicht verlangt die Soforthilfe (warum diese in diesem Fall rechtens sein soll ist mir nicht klar) zu beantregen, eine "Nahelegung" ist meinem Verständnis nach ein Hinweis mit guter Absicht. Schwer zu sagen ob die HV den Schaden ohne Beschluss der Eigentümerversammlung von der WEG verlangen kann (in dringenden Fällen ja), aber da ihr ja noch 25.000 € auf dem Gemeinschaftskonto habt - was merkwürdig viel ist für ein 6 Parteien Haus ist dies von den genauen Randbedingungen abhängig. Sollte es Beispieksweise eine Regelung geben, die es vorsieht auf ein bestimmtes Kapital zu Sparen (zwecks Rennovierungsplänen) - wäre eine Schadensminderungspflicht wirksam.

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