Ergänzung

Als Opfer wurden sich 2 Wochen Krankenstand genommen (eher aufgrund psychischer Schäden als Begleitung dieser Verletzungen - die Tat geschah aus einem Streit heraus der bis auf diese 2 Verletzungen verbal war). Es besteht für den Täter die Möglichkeit eines Tatausgleichs, dieser muss allerdings vom Opfer angenommen werden und als Opfer darf man auch eine Schmerzensgeldforderung stellen. Der Betrag darf hierbei frei ausgesucht werden, der Täter darf allerdings darauf eingehen oder auch nicht, aber auch mit einem eigenen Angebot kommen.

Also… wie viel könnte man als Opfer in dieser Situation verlangen, was halbwegs legitim wäre? Immerhin würde der Täter damit eine Gerichtsverhandlung und Vorstrafe vermeiden… die Kosten des Hausarztbesuches muss er sowieso tragen.

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