Wie funktioniert das mit der Zwangsexmatrikulation und dem BAföG?
Ich habe folgendes Problem: Leider habe ich meine Klausuren im 1. Semester nicht geschafft, bin aber bereits für das zweite Semester (SoSe) immatrikuliert.
Trotzdem folgt jetzt die Zwangsimmatrikulation (sollte den Brief in so 2-3 Wochen erhalten).
Das kommende Wintersemester werde ich jedoch einen anderen Studiengang wählen und dann neu studieren und somit auch ganz normal einen weiteren BAföG-(Folge-)Antrag stellen.
Die Uni meinte, dass ich Ende diesen Sommersemesters exmatrikuliert werde und ich somit erstmal den Studenten-Status behalte, aber keine Prüfungen ablegen darf.
Gilt dann mein Anspruch auf BaföG (+ Kindergeld) noch für dieses Sommersemester? Oder gilt mein Anspruch nach der Zwangsexmatrikulation nicht mehr? Ist finanziell nämlich sonst ziemlich kritisch.