Es gibt keine allgemeine Verordnung über Umgangszeiten. Jeder Richter, jedes Urteil, jede Vereinbarung kann unterschiedlich ausfallen. Für kleine Kinder wird meistens stundenweise Kontakt 1x pro Woche zugelassen, ab drei Jahren lässt man manchmal auch Übernachtungen zu, ab Schulalter fast immer. Gerichte orientieren sich an den bisher praktizierten Umgangszeiten. Ein Kind, das von der Mutter mit einem Jahr Kontaktsperre zum Vater bestraft wurde, wird eine ganz andere gerichtliche Regelung erhalten wie ein Kind, das bisher schon jedes Wochenende beim Vater war. Eventuell wird erst eine lange Phase der Kontaktwiederaufnahme angeordnet, zum Beispiel durch betreute Umgangstermine. Deswegen ist es sehr wichtig, sofort zu reagieren, wenn der betreuende Elternteil beginnt, den Umgang des Kindes langsam zu drosseln oder zu sabotieren.

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Für Kinder, die zwischen 2,5 und sechs Jahre alt sind, gibt es einmal pro Jahr eine "Früherkennungsuntersuchung". Dabei wird der Zahnstand untersucht und schriftlich festgehalten. Außerdem erhalten die Eltern eine Ernährungs- und Mund -hygieneberatung. Sobald der erste Zahn durchbricht, sollte auch mit dem Zähneputzen begonnen werden.

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