Habe ich Anspruch auf Erstattung der personenbezogenen Steuern und Gebühren? (Umsatzsteuer, Passagierentgelt, Sicherheitsentgelt und Luftsicherheitsgebühr) Bin den Flug ja nicht angetreten ..

Habe im Internet folgendes gelesen : "Ein Fluggast, der einen gebuchten Flug nicht wahrnimmt, egal ob er ihn verfallen lässt, verpasst, vergisst oder kurzfristig storniert, hat grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der nicht angefallenen personenbezogenen Steuern, Gebühren und ersparten Aufwendungen aus der Vorauszahlung an die Fluggesellschaft. "

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