Wenn du doch ein Talent darin hast, dann nutze es doch, um den Start deiner nebenberuflichen Selbständigkeit gut zu planen und durch zu organisieren, wenn du das schaffst, dann läuft es ja von selbst. Wenn nicht, solltest du es vllt. doch noch mal überdenken! ;) Zunächst wäre der Schritt zur Industrie- und Handelskammer immer ganz ratsam, die haben Tipps und können dir vielleicht auch die richtige Richtung zeigen...

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Die Niederkunft der Lebensgefährtin stellt für den werdenden Vater einen sogenannten Verhinderungsgrund dar, der nach § 616 BGB eine Freistellung mit Entgeltfortzahlung rechtfertigt. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt keine bestimmte Dauer für den Sonderurlaub vor, sondern nur, dass der Anspruch auf Freistellung auf eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit besteht.

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Sofern das Auto auf deinem Grundstück steht, kannst du es abgemeldet dort solange stehen lassen. Nur musst du aufpassen mit der HU. Sofern TÜV abläuft, oder fällig ist, empfiehlt es sich unbedingt kurz ne "rote Nummer" darn zu machen, zum TÜV/DEKRA... zu fahren und sich den Stempel zu holen. Solltest du das verschludern, kann es sein, dass nach einem bestimmten Zeitraum dein Fzg. eine komplett Untersuchung machen muss, weil er schon zu lange keinen TÜV mehr hat. Früher hieß das "ne 21er" ich weiß nicht ob das immer noch so ist. Nur das kostet 1. viel mehr, und 2. gucken sie dann in jeden Mutternwinkel...

Aber wenn dich dein Auto nicht stört, du es auf deinem Grundstück abstellen kannst, und es ggf. nach deinem Studium wieder fahren möchtest, dann behalte es doch! FALLS nicht, verkaufe es! ;-)

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MIST, der GTI Motor ist natürlich von einem Golf** III** also Golf 3!!!

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Es handelt sich bei dem Golf IV um :

Baujahr 1998 Leistung 74 KW (101 PS)

Vielleicht hilft das ja noch!

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