Das ist mir schon klar das die Rentennachzahlung den Insolvenzverwaltern gemeldet werden muss. Mich interessiert vielmehr, wird der gesamte Betrag als Einmalzahlung gewertet oder werden die einzelnen Monatsbeträge zugrundegelegt ? Denn die Nachzahlung beinhaltet ja Monate, wo mein Mann gar kein Geld bekommen hat, aber trotzdem alle Ausgaben von meinem Einkommen bezahlt werden mussten. Hartz 4 erhält er nicht und einen Zuschuss zur Miete bekommen wir auch nicht.

Vielleicht kann mir ja zu dieser Problematik einer weiterhelfen.

Andrea

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Die Anwältin hat zu meinem Mann nur gesagt, das er weiterkämpfen soll. Da er sehr aufgeregt war hat er nicht alles richtig verstanden. haben erst nächsten Donnerstag einen Termin bei ihr um alle Fragen zu klären. Was die Reha betrifft haben wir auch kein gutes gefühl, denn das haben wir ja schon mal durch. Ich bin der meinung das ein Aufenthalt in einer psychischen Klinik mehr Gewicht hat. Weiss aber immer noch nicht was der Richter mit seinem vergleich gemeint hat.

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Also da muss ich wohl länger ausholen. Meinn Mann wurde 2002 am Pankreas operiert mit Teilentfernung der Bauchspeicheldrüse, Entfernung der Milz und ca. 60 cm Dickdarm. Danach folge eine bis heute schlecht einstellbare Diabetis und chronischer Durchfall. 2004 hat dann die Psyche nicht merh mitgespielt und er hat immer häufiger und immer mehr Alkohol getrunken. Im Jahr 2004 erfolgte ein Entzug und eine Langzeittherapie. Zu diesem Zeitpunkt stellte er seine ersten Rentenantrag. Wie gehabt, Ablehnung - Widerspruch - Ablehnung - Klage - gerichtsverhandlung. Diese schloss mit einem Vergleich, daß die RV eine Rehe bewilligen muss und der Abschlußbericht entscheidend für die Beurteilung der Rente ist. Dieser Bericht war ein Witz, was erwartet man auch von einer Einrichtung, welche von der RV finanziert wird. Also neuer Rentenantrag diesmal mit Unterstützung von eienm RA. Das ganze Prozedere noch einmal. Hinzukam in 2010 eine Privatinsolvenz und ein stummer Herzinkarkt. Durch den ganzen Druck ist mein Mann seit ca 6 Monaten wirder alkholabhängig - obwohl er 6 Jahre trocken war. Nun soll er noch einmal eine Langzeit machen und danach soll der RA mit der RV einen Vergleich schließen. Aber um was für einen Vergleich kann es sich dabei handeln?

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