Antwort
Nein. Ich habe meinem Lebensgefährten in den ersten Monaten den anteiligen Mietzuschuss gestundet, da die Unterhaltsforderungen seiner Ex noch nicht geklärt waren. Jetzt geht es um Zugewinn, den sie haben möchte. Die Frage ist halt, ob er den Betrag dieser Stundung vom Endvermögen abziehen kann.