Click&Buy Inkasso COEO

Inkasso COEO Click&Buy Hallo zusammen! Ich habe heute einen Brief des COEO Inkassounternehmens aus Neuss erhalten. Darin geht es um eine Forderung die COEO im Auftrag von Click&Buy gegen mich stellt. Vorab, ich habe mal etwas bestellt was über Click&Buy bezahlt werden sollte. Nachdem ich den Artikel aber nicht erhalten habe habe ich die Buchung von meinem Konto jedoch wieder zurück gebucht. Daraufhin hat Click&Buy mir per e.mail eine Zahlungsaufforderung zugestellt incl 5€ Mahngebühr. Leider habe ich diese Mail nicht gelesen,zum einem weil ich im Urlaub war und zum anderen weil ich den Mailaccount nur sehr wenig benutze. Die ursprüngliche Forderung beläuft sich gerade mal über 5,99€, dazu sollen nun 5€ Mangebühr, 45€ Inkassokosten und etwa 7€ sonstige Kosten kommen, so das sich die Forderung von COEO nin auf 65,02€ beläuft. Habe ich eine Möglichkeit diese Forderung abzuwehren? Mir scheint das die Gebühren unangemessen hoch sind? Dazu möchte ich noch hinzufügen das ich seid Monaten von dem selben Inkassounternehmen immer wieder Zahlungsaufforderungen für ein Telefonunternehmen bekomme welches definitiv kein Geld von mir zu bekommen hat. Am 01.04.15 zuletzt einmal einen Betrag über 365€ und am selben Tag eine Forderung über 1200€. Dann kommen Mails mit der Androhung einer Adressermittlung mit verbundenen Kosten in Höhe von 20,00€. Daraus ergab sich dann das ich einmal in Regenburg und einmal in Augsburg wohnen würde. Da wohn ich natürlich nicht, hab in meinem ganzen Leben noch nicht einmal einen Fuß in diese Städte gestellt.... Mir scheint diese ganze Vorgehensweise des Inkassounternehmens und auch von Click&Buy als sehr unseriös. Wie soll ich mich da verhalten?

...zum Beitrag

Danke für die schnelle Antwort!

Bei dem bestellten Artikel handelt es sich um einen Erweiterungsartikel eines Computerspiels von EEP. Bei der Firma EEP war aber eine falsche Regiestrungsnummer hinterlegt, daher ist der bestellte Artikel bei mir nicht angekommen. Es handelt sich also nicht um eine Versendung per Post sondern  so zusagen um eine  Onlinegutschrift. Davon mal ab hab ich doch so oder so eine 14tägige Wiederufsrecht? Von daher hätte Click&Buy überhaupt keine Forderung gegen mich stellen dürfen

...zur Antwort