Auch wenn die Situation aussichtlos erscheint, zu Illegalem ( Inoffizielem) sollte man sich unter keinen Umständen verleiten lassen. Das fällt einem über kurz oder lang wieder auf die Füße. Wenn die Angelegenheit erst beim Insolvenzverwalter hat auch Ihr Hauptgläubiger nur noch wenig davon und Ihre verbleibenden Verbindlichkeiten werden wahrscheinlich noch höher sein als wenn man sich vorher irgendendwie geeinigt hätte. Gläubiger und Insolvenzverwalter stehen im Konkurrenzverhältnis. Der Gläubiger strebt eine zeitnahe Realisierung seiner Forderung an. Die Bemühungen des Insolvenzverwalters zielen auf Anreicherung der Masse, auf einfach umsetzbare Verwertungs- sowie Restrukturierungmaßnahmen und aus dem wirtschaftlichen Interesse des Insolvenzverwalters heraus, auf Deckung der eigenen Kosten und Gebührenansprüche. Der Verwalter wird wahrscheinlich Ihre Immobilie freihändig verkaufen und sogar am Verkaufsvorgang lt. Insolvenzordnung gut verdienen. Er kann auf die Schnelle an den Erstbesten veräußern. Das bedeutet, er ist nicht dazu verpflichtet den Höchstbietenden ausfindig zu machen. Je weniger er erlöst, desto höher sind die bei Ihnen verbleibenden Verbindlichkeiten. Möglichkeit der Schadensbegrenzung: Um den Schaden für Gläubiger und damit natürlich auch für Sie als Schuldner geringer zu halten, sollte der Gläubiger versuchen in den vorläufigen Gläubigerausschuss zu kommen. Er kann dann Einfluß nehmen und den Insolvenzverwalter mit kontrollieren. Da haben Sie und der Gläubiger ein gemeinsames Interesse. Versuchen Sie ihm das zu erklären. Das neue Insolvenzrecht gibt da interessante Möglichkeiten. Näheres dazu unter http://www.gläubigerrechte.com

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Gläubiger und Insolvenzverwalter stehen im Konkurrenzverhältnis. Der Gläubiger strebt eine zeitnahe Realisierung seiner Forderung an. Die Bemühungen des Insolvenzverwalters zielen auf Anreicherung der Masse, auf einfach umsetzbare Verwertungs- sowie Restrukturierungmaßnahmen und aus dem wirtschaftlichen Interesse des Insolvenzverwalters heraus, auf Deckung der eigenen Kosten und Gebührenansprüche. Die am 01.03.2012 in Kraft getretenen Novellierung des Insolvenzrechtes (ESUG 2012) bedeutet eine Trendwende. Sie ist mit einer Stärkung der Gläubigerrechte verbunden. Gläubiger können sich frühzeitiger in das Verfahren einschalten und so mitentscheidenden Einfluss nehmen. Zum Beispiel ist es jetzt durch einstimmigen Beschluss möglich, die Person des Insolvenzverwalters zu bestimmen und andere weitreichende Kontrollfunktionen wahrzunehmen. Voraussetzung hierzu ist die Teilnahme am vorläufigen Gläubigerausschuss. Ausschließlich über den Gläubigerausschuss ist Einfluss und Kontrolle der Insolvenzverwaltung möglich. Weitere Informationen findet man auf den Websites http://www.gläubigerausschuss.com

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Kenne mich im Bereich Privatinsolvenz nicht aus.

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Kenne mich in Privatinsolvenzangelegenheiten nicht aus.

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Hallo, tragen Sie sich einfach auf den Plattformen MOWI und Das VERSTEIGERUNGSHELFERLEIN ein. Sie können sich auf unserer Website http://www.die-auktionsprofis.de unter SIE SUCHEN registrieren. F. Eberhard Ostermayer Allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer

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Hallo, tragen Sie sich auf den Plattfoprmen MOWI und Das VERSTEIGERUNGSHELFERLEIN ein. Sie können sich auf unserer Website http://www.die-auktionsprofis.de unter SIE SUCHEN registrieren. F. Eberhard Ostermayer Allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer

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Kunstauktionshäuser z.B Dorotheum in Wien oder Ketterer in München Industrie-, Unternehmens-, Immoblien- und Pfandrechtsverwertung www.die-auktionsprofis.de

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