Also eigentlich wird ein Anwalt bei 7 € nie eingeschalten (Das ist nur eine Drohung und ein Versuch an noch mehr Geld zu kommen). ABER wenn eine Zahlungsfrist gesetzt wurde also kalendermäßig bestimmt ist, braucht es keine Mahnung um dich in Verzug zu setzen. Und da das hier der Fall ist bist wärst du in Verzug vgl. BGB §286. Hier noch ein Link dazu: http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

Am besten du zahlst die 7 € und gut.

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Er macht momentan eine Reha in London. (Deswegen ist er abgereist) Laut seiner Aussage ist er zu Saisonbeginn wieder fit und will zum Auftakt gegen Dortumund spielen. (1. Spieltag 20-22.August)

Bei der WM dürfte er auch wenn er fit wäre generell nicht spielen, da er durch die Verletzung nicht nominiert wurde. (Es dürfen max. 23 Spieler dabei sein).

Gruß

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Kommt ganz darauf an. Für den gewöhnlichen Schein sind es z. B. auf ebay 1-5 EUR aber auf dieser Seite http://sammler.com/mz/gswert.htm (wurde glaub ich schon gepostet), findest du genaueres.

Dort gibt es nämlich mehrere 100-Mark Scheine aus dem Jahr 1908. Die Spanne des Sammlerwertes liegt je nach Erhaltung zwischen 1 und 330 EUR.

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