Also eigentlich wird ein Anwalt bei 7 € nie eingeschalten (Das ist nur eine Drohung und ein Versuch an noch mehr Geld zu kommen). ABER wenn eine Zahlungsfrist gesetzt wurde also kalendermäßig bestimmt ist, braucht es keine Mahnung um dich in Verzug zu setzen. Und da das hier der Fall ist bist wärst du in Verzug vgl. BGB §286. Hier noch ein Link dazu: http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html
Am besten du zahlst die 7 € und gut.