hallo. es gibt einige Fragen die erstmal geklärt werden müssten. 1. Handelt es sich um einen Privatverkäufer..dann hast du gekauft wie gesehen und keine Gewährleistung oder Garantie. Handelt es sich um einen Händler dann muss der Händler die ersten 6 Monate beweisen das der Schaden am Tag des Kaufes schon vorhanden war..die folgenden 6 Monate müsstest du es beweisen. 2. Um welches Auto handelt es sich..zb ein Opel hat ein 60.000 Wartungsintervall für den Zahnriemen..heißt wenn du jetzt schon 30.000 gefahren bist..wär der wechsel vor 4000 km fällig gewesen..

lg Alex

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